Urteilsfreie Unterscheidung erfordert vorangehende Bewertung

Die realitätsfremde These, ja gar ein des öfteren gerne mantraartig wiederholtes Dogma, dass man nicht werten bzw. bewerten solle, ist dieser Tage leider innerhalb der verschiedensten Denkkonzepte weit verbreitet, insbesondere in esoterisch angehauchten Strömungen, aber auch in menschengemachten, pyramidal-hierarchischen Religionskonstrukten, sowie bei scheinheiligen, institutionsgläubigen (oftmals atheistischen) Gutmenschen.

Es ist zwar durchaus korrekt, dass man es tunlichst vermeiden sollte, über Individuen zu urteilen. Es steht einem nicht zu über ein menschliches Wesen zu urteilen, ausser man bekleidete ein entsprechend (gesamtgesellschaftlich) legitimiertes Richteramt, um vernünftige und sinnvolle Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens (wie z.B. dass man nicht einfach rausgeht und wahllos Leute abknallt oder dass man keine Leute vergewaltigt) in einem ordentlichen, sachlichen Prozess zu verteidigen bzw. durchzusetzen.

Nur darf nicht der Fehler begangen werden, zu übersehen, dass dem Urteile und der (be)Wertung zwei unterschiedliche Bedeutungen innewohnen. Ein wesentliches Unterscheidungskriterium ist z.B. die immanente Endgültigkeit, welche dem Urteil innewohnt, während eine nüchterne, sachliche, aus neutralem Standpunkte heraus getätigte Bewertung eben jederzeit für neue Fakten, entscheidende Erkenntnisse und bedenkenswerte Aspekte offen bleibt. Die weiteren Unterscheidungskriterien herauszukristallisieren überlasse ich hier der mitdenkenden Leserschaft.

Jedem vernünftigen Menschen obliegt innerhalb der Dualität (in welcher wir uns innerhalb der materiellen Existenz unweigerlich befinden) die Pflicht, deutlich zwischen unterschiedlicher Sachverhalte und Begebenheiten (oder relativen Realitäten) zu unterscheiden. Jemand der im Leben nicht unterscheidet, leidet faktisch unter einem Realitätsverlust, weil alles gleich-gültig gemacht wird, was es aber schlicht nicht ist, weil die Realität innerhalb der Dualität nunmal unendlich vielfältig ist. Z.B. ist ein in Somalia lebender Durchschnittsmensch in einer anderen Realität (allein schon aufgrund der äusseren Umstände) als ein in der Schweiz ansässiger.

Es ist keineswegs gleich-gültig (oder egal), ob man einen Abend mit einer/m Vertrauten in Freude verbringt, oder ob man eine Nacht lang qualvoll in einer Zelle gefoltert wird; dem wird jede/r beipflichten. Bewertet man diese zwei verschiedenen Erfahrungen nicht, macht man sie eben gleich-gültig, was sie aber definitiv nicht sind.

Um zwischen unterschiedlichen Tatsachen klar und realistisch unterscheiden zu können, muss man zuvor diese zwei (oder mehr) zu unterscheidenden Begebenheiten also zwingend bewerten, denn wie sollte man sonst, also ohne den Wert von Sachverhalten realitätsnah zu bemessen, vernünftig unterscheiden können? Wie sollte man sonst – also ohne vorangehende Bewertung unterschiedlicher Tatsachen – z.B. die Abscheulichkeit eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens von der Grösse einer liebelichtvoll-menschlichen Handlung (z.B. dem Anbieten einer warmen Mahlzeit und einem Bett für einen kurz vorm Erfrieren stehenden Obdachlosen) vernünftig unterscheiden können?

„Geht nicht, gibt’s nicht“ geht hier definitiv nicht…

Sicherlich fällt in oben angeführten Extrembeispielen eine Unterscheidung wesentlich leichter als in weniger offensichtlichen, komplexen Sachverhalten, insbesondere dann, wenn wesentliche Informationen zur realitätsnahen Bewertung und anschliessenden Unterscheidung nicht vorhanden sind bzw. keine Kenntnis über relevante Fakten besteht, weil sie vielleicht gezielt unter grosse Teppiche gekehrt werden. Das führt unweigerlich zu verzerrter Realitätswahrnehmung. Die Geheimhaltungspraktik hinsichtlich gewisser Ereignisse zielt auch genau auf eben solche Verzerrungen hin.

Als Beispiel einer im Vergleich zu obigen Extrembeispielen wesentlich schwierigeren Unterscheidung können veranschaulichend die Geschehnisse rund um 911 herangezogen werden. Will man hierbei eine vernünftige Bewertung zwischen der Verschwörungstheorie der Lakaien des angelsächsischen Kapitalimperiums (US-Regierung), und der Thesen und Theorien nicht institutionell eingebundener, sachkundiger Individuen vornehmen, kommt man nicht umhin, zunächst zeitraubende und tiefgehende Recherchen, und im Idealfall direkt Gespräche mit Fachpersonen (Architekten, Statiker, Pyrotechniker,…) zu führen, sowie darauf folgend Selbst weitreichende eigene Gedanken über den Themenkomplex zu tätigen.

Eine vernünftige Bewertung sollte immer ergebnisoffen und unter Einbezug aller relevanten Fakten getätigt werden, weil ansonsten – je länger je umfässlicher – keine realitätsnahe, urteilsfreie Unterscheidung zwischen Wahrheit, Lüge und Halbwahrheit möglich ist, und man sich darausfolgend je länger je mehr in einem wirren Wollknäuel von Wahrheit, Unwahrheit und Halbwahrheit verstrickt.

Fazit: Erst wenn man zu einem Sachverhalt eine vernünftige Bewertung getätigt hat, kann man auch realitätsnah zwischen Variante A und Variante B (optional auch noch zusätzlich C, D, etc.) unterscheiden; vorher nicht. Hat man eine klare Unterscheidung vorgenommen, kommt man der Wahrheit am nächsten, muss sich aber dabei dennoch stets bewusst sein, dass es einem nicht zusteht, ein Urteil zu fällen.

45 Kommentare

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45 Antworten zu “Urteilsfreie Unterscheidung erfordert vorangehende Bewertung

  1. Und ich halte nichts davon, wenn Leute mehrfach getätigte, klare Ansagen einfach ignorieren und mich in zeitraubende Ringelreihentanz-Diskussionen verwickeln wollen – erst recht wenn ich an sehr arbeits- & zeitintensiven Artikelproduktionen bin -, obwohl ich mehrfach freundlich klargemacht hatte, dass ich da nicht gewillt bin, mitzutanzen… Wenn Du glaubst, Urteilen zu müssen, Dich alsomit zum Richter über Dich Selbst aufspielen willst, dann steht es Dir – wie auch bereits erwähnt – frei, dies zu tun, auch wenn ich nachwievor der festen Überzeugung bin, dass Du Dich damit auf einem durch falsche Prämissen geebneten Holzweg befindest.

    Ich lebe urteilsfrei jedenfalls sehr gut! Und klare Entscheidungen bedürfen kein Urteil.

    Alles was ich Dir zum Thema zu sagen haben, entnimmst Du dem Artikel und meinen bisherigen Kommentaren.

    Kommt ein weiterer an mich adressierter Kommentar von Dir, dann schalte ich den nicht mehr frei. Du kannst aber selbstverständlich weiterhin allgemein gehalten kommentieren und mit anderen Lesern über dieses Thema diskutieren.

    Und abschliessend noch eine kleine Anekdote für Dich:

    Wer urteilt, teilt Ur, und fördert damit die Spaltung. Denk mal drüber nach. 😉

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