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Urteilsfreie Unterscheidung erfordert vorangehende Bewertung

Die realitätsfremde These, ja gar ein des öfteren gerne mantraartig wiederholtes Dogma, dass man nicht werten bzw. bewerten solle, ist dieser Tage leider innerhalb der verschiedensten Denkkonzepte weit verbreitet, insbesondere in esoterisch angehauchten Strömungen, aber auch in menschengemachten, pyramidal-hierarchischen Religionskonstrukten, sowie bei scheinheiligen, institutionsgläubigen (oftmals atheistischen) Gutmenschen.

Es ist zwar durchaus korrekt, dass man es tunlichst vermeiden sollte, über Individuen zu urteilen. Es steht einem nicht zu über ein menschliches Wesen zu urteilen, ausser man bekleidete ein entsprechend (gesamtgesellschaftlich) legitimiertes Richteramt, um vernünftige und sinnvolle Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens (wie z.B. dass man nicht einfach rausgeht und wahllos Leute abknallt oder dass man keine Leute vergewaltigt) in einem ordentlichen, sachlichen Prozess zu verteidigen bzw. durchzusetzen.

Nur darf nicht der Fehler begangen werden, zu übersehen, dass dem Urteile und der (be)Wertung zwei unterschiedliche Bedeutungen innewohnen. Ein wesentliches Unterscheidungskriterium ist z.B. die immanente Endgültigkeit, welche dem Urteil innewohnt, während eine nüchterne, sachliche, aus neutralem Standpunkte heraus getätigte Bewertung eben jederzeit für neue Fakten, entscheidende Erkenntnisse und bedenkenswerte Aspekte offen bleibt. Die weiteren Unterscheidungskriterien herauszukristallisieren überlasse ich hier der mitdenkenden Leserschaft.

Jedem vernünftigen Menschen obliegt innerhalb der Dualität (in welcher wir uns innerhalb der materiellen Existenz unweigerlich befinden) die Pflicht, deutlich zwischen unterschiedlicher Sachverhalte und Begebenheiten (oder relativen Realitäten) zu unterscheiden. Jemand der im Leben nicht unterscheidet, leidet faktisch unter einem Realitätsverlust, weil alles gleich-gültig gemacht wird, was es aber schlicht nicht ist, weil die Realität innerhalb der Dualität nunmal unendlich vielfältig ist. Z.B. ist ein in Somalia lebender Durchschnittsmensch in einer anderen Realität (allein schon aufgrund der äusseren Umstände) als ein in der Schweiz ansässiger.

Es ist keineswegs gleich-gültig (oder egal), ob man einen Abend mit einer/m Vertrauten in Freude verbringt, oder ob man eine Nacht lang qualvoll in einer Zelle gefoltert wird; dem wird jede/r beipflichten. Bewertet man diese zwei verschiedenen Erfahrungen nicht, macht man sie eben gleich-gültig, was sie aber definitiv nicht sind.

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