Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 – Abstimmungsparolen

Am Sonntag den 9. Februar ist es wieder so weit. Alle mündigen Schweizer Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme an der Urne abzugeben.

Zur Abstimmung kommen auf Bundesebene drei Sachvorlagen: Bundesbeschluss über die „Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur“, die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ und die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“.

Auf kantonaler Ebene (Zürich) steht eine Vorlage zur Abstimmung: Änderung des Planungs- & Baugesetz (PBG), „Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien“

Die Vorlagen auf Bundesebene sind bei weitem nicht so wichtig wie bei der vorletzten Abstimmung. Dennoch sollte von möglichst vielen abgestimmt werden, zumal die direkte Demokratie ein Privileg darstellt, das auch genutzt werden sollte.

Die Bundesrats-Berichte und die Parolen von Seiten Bundesrat und Parlament erscheinen dieses mal nicht ganz so tendenziös wie gewohnt.

Aufs Schärfste zu monieren ist allerdings, dass die Gesetzestexte zu den Vorlagen auf Bundesebene (zumindest zum jetztigen Zeitpunkt) bei der Eidg. Bundeskanzlei bzw. angegliederter Organe im Internetz (admin.ch als auch parlament.ch und ch.ch) nicht auffindbar sind! Schliesslich geht es bei den Vorlagen nicht um irgendwelche Ansichten, Meinungen oder propagandistisch-tendenziöse Pamphlete von Seiten Bundesbehörden, Parteien oder Massenmedien, sondern ausschliesslich um das, was im Gesetz bzw. der Bundesverfassung steht bzw. stehen soll!

Nach dem Studium der Paragraphen, und damit zusammenhängender, Hintergrund-Recherchen, stehen hier nachfolgend die Dudeweblog-Empfehlungen mit Kurz-Begründungen.

Aufgrund baldiger Abwesenheit fällt dieser Abstimmungsartikel dieses mal etwas kürzer aus wie gewöhnlich (siehe ganz unten die Links zu den vorangegangenen Abstimmungen).


Bundesvorlagen: (grau)

  • 1. Bundesbeschluss über die „Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur“ icon_arrow NEIN
    Insbesondere aufgrund von Zweckentfremdung bzw. Erhöhung von LSVA-Abgaben (die dem privaten und geschäftlichen Automobilverkehr und dem Unterhalt der Strassen dienen sollen), Mehrwert- & Mineralölsteuer ist hier klar Nein zu stimmen. Ausserdem ist eine weitere Erhöhung der jetzt schon völlig überrissenen ÖV-Preise vorgesehen, was das klare Nein ebenfalls bekräftigt.

Die Vorlage betrifft eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung. Im Detail geht es um die folgenden Artikel:
Art. 81a, Art. 85 Abs. 2, Art. 87a, Art. 130 Abs. 3bis, sowie Übergangsbestimmungen Art. 196, Art. 130 Abs. 4 & 5.


  • 2. Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ icon_arrow JA
    Da jede und jeder, der oder die Praktiken vollzieht, die zu Kindern führen können, verpflichtet ist, eine entsprechende Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs zu übernehmen, und weil es etliche verschiedene Verhütungsmethoden gibt, liegen die Kosten für eine allfällige Abtreibung (von gewissen Kreisen wird dies gar als Mord betrachtet, was ich durchaus nachvollziehen kann, es aber insgesamt etwas differenzierter betrachte, zumal es durchaus Härtefälle gibt, in welchen eine Abtreibung Sinn machen kann) auch vollständig in der Verantwortung der Abtreibenden. Ausserdem steigen die Krankenkassenprämien – über die letzten Jahre betrachtet – in astronomischem Aussmass, und sind somit bereits heute völlig überrissen, erst recht wenn man bedenkt, dass diese Prämien fast ausschliesslich einer Finanzierung der Krankenkassen- & Pharmamafia (Schulmedizin und Krankenindustrie statt einer tatsächlichen Gesundheitsindustrie gemäss natürlichen Prinzipien) dienen! Der Sozialstaat ist nicht verantwortlich für allfällige Kosten die aus Selbstverschulden von Abtreibewilligen resultieren, sondern obliegt diese Verantwortung (und evtl. damit verbundene Kosten) bei den Abtreibungswilligen selber.

Auch diese Vorlage betrifft im Detail eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung. Konkret geht es darum, dass die Kosten für Abtreibungen künftig von den Abtreibenden Selbst finanziert, und nicht den Bürgern der Schweiz auferlegt werden sollen.

Wortlaut der Volksinitiative:

I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3 (neu)
Unter Vorbehalt von seltenen Ausnahmen seitens der Mutter sind Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion im Obligatorium nicht eingeschlossen.

II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Kranken- und Unfallversicherung).
Nach Ablauf einer Übergangsfrist von neun Monaten nach der Annahme durch Volk und Stände wird bis zum Inkrafttreten der geänderten Bundesgesetzgebung jede Bestimmung, welche den Schwangerschaftsabbruch oder die Mehrlingsreduktion obligatorisch versichert, durch die Regelung von Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung ersetzt.

Quelle: Initiativkomitee (entspricht 1-1 den Angaben in den Abstimmungsunterlagen)

Das Initiativkomitee besteht aus Exponenten von SVP, CVP, FDP, EVP, EDU und parteilosen. Dudeweblog schliesst sich der Parole „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ an und empfielt ein JA.


  • 3. Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ icon_arrow NEIN
    Obwohl ich grundsätzlich die gleiche Position wie das Initiativkomitee vertrete, nämlich, dass die masslose Einwanderung aufgrund von überaus beschränktem Platzangebot in der kleinen Schweiz schnellstmöglich massiv eingedämmt werden muss – wenn wir nicht bald in einer von St.Gallen bis Genf reichenden Megalopolis leben wollen, wobei die aussergewöhnlich schöne Natur der Schweiz zwangsläufig je länger je mehr unter die Räder der Zersiedelung Zubetonierung kommen wird -, empfehle ich dringend diese Volksinitiative abzulehnen.

Auch diese Vorlage betrifft im Detail eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung.

Wortlaut der Volksinitiative:

Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich

Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)

1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.

2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.

Quelle: Initiativkomitee (entspricht 1-1 den Angaben in den Abstimmungsunterlagen)

Aufgrund der massiven und äusserst manipulativen Abstimmungs-Kampagne – hauptsächlich von Seiten SVP, die schweizweit neben in 100’000e von Haushalten verteilten Gratis-Propaganda-Extrablättern zudem ganze Wälder von Plakatsäulen mit dieser Graphik zugekleistert hat -, und dem völlig falschen Ansatz der Initiative, muss diese Vorlage von jedem und jeder, der sich um Art. 7 der Bundesverfassung „Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.“ bewusst ist, abgelehnt werden, insbesondere deshalb, weil diese Initiative offensichtlich (und auch gemäss den propagandistischen Pamplethen der zu Worte gekommenen Exponenten im SVP-Extrablatt zur Initiative) in keinster Weise auf die Achtung der Würde des Menschen ausgerichtet ist, sondern viel mehr auf gesamtwirtschaftliche Interessen abzielt!

Die Ursache dieser Immigrationsflut gründet hauptsächlich im Personenfreizügigkeitsabkommen (Schengen/Dublin), sowie weiterer, von Seiten Bundesbern-Volksverrätern hinterrücks durchgedrückter, bilateraler Verträge mit dem auf Superzentralismus basierten EU-Bürokratten-Klüngel in Brüssel.

Obwohl ich mich also, angesichts des begrenzten Wohnraums in der kleinen Schweiz, kombiniert mit der seit Jahren andauernden, riesigen Immigrationtsflut (hauptsächlich ermöglicht durch den Schengen/Dublin-Irrsinn, den das Volk vor einigen Jahren, aufgrund massiver Propagandakampagnen von Seiten Wirtschafts-Lobbyisten, leider angenommen hatte) voraussichtlich für die Ecopop-Inititative aussprechen werde (wobei diese Paragraphen bei Vorlage dann noch genauestens unter die Lupe genommen werden müssen, zumal mir auf der Ecopop-Website ein etwas gar fahles Eugeniker-Lüftchen entgegenwehte), ist diese aktuell vorliegende, die Menschenwürde untergrabende Ausländer- & Asylgesetz-Revision ganz klar abzulehnen.

Der Synodalrat der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bestätigt:

[…]
Trotz aller Unterschiede kommt deshalb allen Menschen dieselbe Würde zu. Diese Menschenwürde zu achten und dafür zu sorgen, dass sie beachtet wird, ist ein Kernauftrag…
[…]
Unsere Kirche möchte aber daran erinnern, dass Zersiedelung und Mobilitätsprobleme auch Folge von Planungsdefiziten in der Vergangenheit sind…
[…]
Die Annahme der Initiative würde diese Probleme nicht lösen!
[…]

http://www.refbejuso.ch/standpunkte/abstimmung-gegen-masseneinwanderung.html

Sollte die SVP eine Initiative zur Abschaffung bzw. Kündigung der irrsinnig-zentralistischen Schengen/Dublin-Personenfreizügigkeit lancieren, werde ich gerne Ja stimmen, so sie sich dabei hüteten, propagandistische Techniken und Methoden zur systematischen Bevölkerungsmanipulation anzuwenden, wobei bei einer weiteren Initiative dann auch unbedingt Wert darauf gelegt werden sollte, dass die Schweiz weiterhin Flüchtlinge (z.B. Wehrdienstverweigerer und Deserteure von diktatorischen Terrorregimes) kontingentiert aufnehmen kann, während die wirtschaftlichen Interessen endlich mal in den Hintergrund gerückt werden sollten, was auch bedeutete, dass die Beschäftigten in gutdotierten Jobs sich hauptsächlich aus Schweizern zusammensetzen sollten.

Bei der aktuellen Vorlage (und den ‚Geschehnissen‘ drumherum) ist die Dudeweblog-Parole ein deutliches NEIN, obwohl ich vor der Propagandakampagne der SVP eher zu einem JA tendierte.


Kantonale Vorlagen (Zürich) (blau)

  • 1. Änderung des Planungs- & Baugesetz (PBG), „Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ icon_arrow Nein
    Diese Änderung ist abzulehnen, weil sie auf den ersten Blick zwar gut aussieht, kausal durchdacht aber zu unvertretbaren Einschnitten in das Selbstbestimmungsrecht der Hauseigentümer führte.

Die Vorlage im Detail (Gesetzestext):

Das Planungs- und Baugesetz vom 7. September 1975 wird wie folgt geändert:

I. Erneuerbare Energien

§ 78 a
1 Die Bau- und Zonenordnung kann für im Zonenplan bezeichnete Gebiete Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien
treffen.
2 Energiegewinne gestützt auf die Umsetzung von Anordnungen gemäss Abs. 1 werden für die Einhaltung der kantonalen Bestimmungen bezüglich der Verminderung des Verbrauchs an nichterneuerbaren Energien nicht berücksichtigt.

Quelle: Behörden des Kantons ZürichAbstimmungszeitung

Faktisch geht es in dieser Änderung im Kern also keineswegs um die Förderung von erneuerbaren Energien, sondern viel mehr um die Schaffung der Möglichkeit zur weiteren Beschneidung des Selbstbestimmungsrechts des mündigen Bürgers. Ausserdem würde bei Annahme der Initiative dem bereits heute viel zu aufgeblähten Bürokratieapparat weiter Vorschub geleistet, verbunden natürlich auch mit steigenden Kosten. Im übrigen handelt es sich auch um einen gewissen Einschnitt in die verfassungsrechtlich geregelte Eigentumsgarantie.

Daher ist zu dieser Vorlage ein Nein klar zu präferieren.


Gemeindevorlagen (Stadt Zürich, grün) stehen keine zur Abstimmung, allerdings steht die Wahl des Gemeinderats und des Stadtrats, sowie der Bezirksrichter an. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Artikel „Aufruf zum Boykott von Wahlen„.

Eine Parole gebe ich hiezu also nicht heraus, möchte aber anmerken, dass ich selber bei den Gemeinderatswahlen die Liste 11 einlegen werde, aufgrund des Ansinnens der (neuen) AHS „Aktion für humanen Städtebau“, in dem es darum geht, den Überbauungswahn und die weitere Zubetonierung der Stadt Zürich zu stoppen bzw. einzudämmen, sowie zudem daran zu arbeiten, dass künftig aufgrund von explosionsartiger Verteuerung des Wohnsraums (hauptsächlich durch Spekulation, bei welcher auch die gegenwärtige rot-grüne Stadtregierung mitmischt!) nicht nur Reiche die Möglichkeit erhalten im Blutgeldmoloch Zürich zu wohnen, sondern auch Einzelpersonen und Familien mit niederen Einkommen diese Wahl haben.


Also los, Abstimmungsunterlagen hervorkramen, die Paragraphenflut studieren, Hintergrundrecherchen betreiben, oder einfach meine Parolen hier übernehmen, und ab damit ins Couvert (Anleitung für briefliche Stimmabgabe in den Unterlagen – muss [zumindest in der Stadt Zureich] bis spätestens der letzten Briefkastenleerung am Dienstag vor der Abstimmung auf der Post sein!), welches dann unfrankiert (zumindest im Kanton Zürich) in den nächsten Tagen in einen Briefkasten eingeworfen werden kann, sofern die Zeit und/oder Lust dazu fehlt, die Stimmzettel am Abstimmungswochenende direkt an der Urne einzuwerfen (Örtlichkeiten und Öffnungszeiten der Stimmlokale in den Unterlagen). Stimmrechtsausweis unterschreiben nicht vergessen!

Ps. Sachliche Pro/Contra-Argumente von euch sind natürlich willkommen. Die Resultate werden bei meiner Rückkehr im Artikel nachgetragen.


Quellen:


Letzte Volksabstimmungen (inkl. Resultate):


Nachtrag vom 5. April 2014

Wie versprochen nachfolgend noch die Resultate.

Gesamtschweizerische Ergebnisse

Vorlage Ja Beteiligung
Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur . 62.0% 55.0%
Initiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» 30.2% 55.5%
Initiative «Gegen Masseneinwanderung» 50.3% 55.8%

Quelle: Bundesamt für Statistik

Kanton Zürich

Vorlagen Ja-Anteil Stimmbeteiligung Ja-Stimmen Nein-Stimmen
Planungs- und Baugesetz 54.63% 53.57% 247340 205405

Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich

10 Kommentare

Eingeordnet unter Bewusstsein, Bildung, Dreckskapitalismus, Freiheit, Geopolitik, Manipulation, Medien, Menschen, Recht, Schweiz, Technik

10 Antworten zu “Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 – Abstimmungsparolen

  1. Hey Dude,
    Teile deine Überlegungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch (um Abtreibung geht’s bei dieser Vorlage nicht, kleiner Unterschied) vollkommen! Das Initiativkommitee hätte sich sehr viele Probleme ersparen können, wenn es explizit Vergewaltigung u.Ä. schon als Ausnahmen vordefiniert hätte – so unklar, wie der Text jetzt gehalten ist, verunsichert er viele, vor allem Frauen.

    Betreffend Masseneinwanderungs-Initiative unterliegst du glaub ich einem logischen Fehlschluss: Es geht bei der Zustimmung zu Verfassungstexten (anders als bei Wahlen) nie darum, Stilnoten an Parteien zu verteilen, sondern um Inhalte festzulegen. Das Stichwort mit der Menschenwürde kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da du nicht tiefer darauf eingehst…

    Ansonsten, coole Idee mit deinen Abstimmungsparolen, da können viele Suchende im Norden und Osten mitlesen, was in einer halbwegs echten Demokratie alles möglich ist 😀
    Grüssle vom Chaukee

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  2. @chaukeedaar

    Danke.

    Stimme Dir voll und ganz zu, was die klaren Definitionen der Härtefall-Ausnahmen betrifft. Allerdings könnte dies, wenn der Verfassungsartikel gültig würde, auch im Gesetz so definiert werden.

    Was die Masseneinwanderung betrifft: Es geht mir nicht um Stilnoten, sondern Manipulationstechniken. Mir stinken Propagandamethoden generell, und es spielt mir dabei keinerlei Rolle woher sie kommen. Und allein das Extrablatt vom letzten Dezember war ein Propagandapamphlet sondergleichen…

    „Das Stichwort mit der Menschenwürde kann ich jetzt auch nicht nachvollziehen, da du nicht tiefer darauf eingehst…“

    Vielleicht helfen Dir die beigefügten Quellen? Zudem sind meine Kernargumente ohnehin die hintergründige Intention und der völlig falsche Ansatz der Initiative, zumal ja die Initianten den Schengen/Dublin-Irrsinn verteidigen und stützen… …aber will man das Problem ernsthaft beheben, sollte man dessen Ursache beheben, anstatt solche unmenschlichen Symptombekämpfungsinitiativen starten.

    LG zurück

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  3. Diese Fakten bringt die Zuwanderungsinitiative ans Licht

    […]
    Die Schweiz wächst jährlich um rund 80’000 Menschen.
    […]
    Das Ausmass der Bevölkerungsbewegungen im Rahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU wurde bis zu diesem Zeitpunkt kaum kritisch hinterfragt. Es galt scheinbar uneingeschränkt die offizielle und nicht weiter verifizierte Sprachregelung von Bundesrat und Verbänden: Das Freizügigkeitsabkommen sei unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der Schweizer Wirtschaft. Unerwünschte Nebenwirkungen des Abkommens rückten erst mit der Auseinandersetzung über Sinn oder Unsinn der SVP-Lösungs­vorschläge ins breite Bevölkerungs­bewusstsein.

    Offensichtliche Fehlankündigungen des Bundesrats aufgedeckt.

    Der Bundesrat hat sich bei der Zuwanderungsprognose massiv verschätzt. Im Abstimmungsbüchlein zum ersten bilateralen Paket (Volksabstimmung vom 21. Mai 2000) schrieb der Bundesrat…
    […]
    Die Realität präsentiert sich frappant anders: Die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit hatte zur Folge, dass insbesondere seit der vollständigen Öffnung der Grenzen für die alten EU-Länder 2007 die Netto-Einwanderung sprunghaft anstieg: Zwischen 63 261 und 76 681 Arbeitskräfte kamen seither jedes Jahr in die Schweiz.
    […]

    http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/Diese-Fakten-bringt-die-Zuwanderungsinitiative-ans-Licht-/story/26741991

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  4. Wutbürger

    Oh glückliches Schweizervolk! Ihr dürft
    frei entscheiden. Herzliche Gratulation
    zu Eurer Abstimmung.
    Bei Euch ist der Staat für das Volk da,
    bei uns ist der Staat gegen das Volk da.

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  5. @All

    Die Resultate wurden soeben zuunterst im Artikel nachgetragen. Kommentarlos…

    @Wutbürger

    Dass wir frei entscheiden dürfen stimmt auch nur zum Teil, zumal allzuviele noch immer auf die cleveren Propagandakampagnen der finanzstarken Lobbies und ihrer Marketingkonzerne hereinfallen, um hier nur mal eine relevante Einschränkung dieser sogenannt freien Entscheidung in der direkten Demokratie zu nennen.

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