(Hinweis vom 5.6.2016: Abstimmungsresultat der Volksinitiative siehe im heutigen Nachtrag.)
Nächsten Freitag, den 4. Oktober 2013, wird das engagierte und breit gestützte Initiativkomitee, anlässlich dieser Glanzstunde der schweizerischen, direkten Demokratie, zusammen mit interessierten Mitwirkenden, die 126’000 amtlich beglaubigten Unterschriften zur Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ bei der Bundeskanzlei in Bern einreichen.
Gesammelt wurden von engagierten Schweizer Einwohnern (das Sammeln von Unterschriften ist auch nicht Stimmberechtigten erlaubt) insgesamt gar 142’500 Unterschriften, die jedoch nicht alle gültig sind, weil z.T. auch nicht Stimmberechtigte unterzeichnet haben und einige Unterschriften doppelt eingereicht wurden.
Eidgenössische Volksinitiativen bedürfen 100’000 amtlich beglaubigter, also gültiger Unterschriften, damit ein Bürgeranliegen dem Schweizer Volk auf Bundesebene als Sachvorlage (Verfassungsänderung) zur Abstimmung dargelegt wird.
Mit dieser Abstimmung über das BGE ist jedoch kaum vor 2015 zu rechnen.
Wortlaut der Volksinitiative:
Eidgenössische Volksinitiative ‚Für ein bedingungsloses Grundeinkommen‘
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) Bedingungsloses Grundeinkommen
1 Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3 Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis423t.html
Wie Punkt 2 des Initiativtexts deutlich ausführt, ist das Ziel dieser beispielhaften Vorlage, jedem in der Schweiz lebenden Menschen ein würdiges Dasein zu garantieren – Dank gesichertem Existenzminimum (zur Sprache stehen verbreitet SFr. 2500.-, aber wie Punkt 3 der Initiative klar sagt, ist dieser Betrag noch längst nicht in Stein gemeisselt) -, welches bei Annahme für jedes in der Schweiz ansässige Individuum zur erlebten Realität würde.
Sollte die Initiative vom Volk angenommen werden, müsste ein parlamentarisches Gremium das auf dem Verfassungsartikel aufbauende Gesetz ausarbeiten. Mit der Einführung des BGE in der Schweiz wäre dieses alsomit voraussichtlich frühestens 2017 Wirklichkeit; nicht zuletzt, weil die Mühlen in Bern etwa genauso langsam mahlen, wie die Berner sprechen. 😉
Auch wenn die Initiative nun zustande gekommen ist, empfielt es sich sehr, weiterhin Aufklärung für ein BGE innerhalb der gesamten (insbesondere stimmberechtigten) Bevölkerung zu betreiben, zumal in der Gesellschaft noch immer etliche Vorurteile vorhanden sind, die längst widerlegt sind.
Eines der am weitesten verbreiteten Vorurteile besagt z.B., dass ein BGE die Menschen untätig, faul und träge mache, weil sie sich damit einfach dauerhaft in der Hängematte zurücklehnen würden. Doch selbst engagierte Kritiker der BGE-Idee dementieren dies, wie vor einem guten Jahr Rolf Zimmermann, seines Zeichens Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, in der Schweizer Wochenzeitung ‚WOZ‚ bewies:
Ich glaube nicht, dass es der Natur der Menschen entspricht, einfach faul und bequem zu sein. Das ist ein Vorurteil, das vor allem bürgerliche Kreise gerne verbreiten. In der Regel würden sich die Menschen weiterhin bemühen, Zusatzeinkommen zu haben.
[…]
Ich, als vehementer Verfechter eines BGE, stimme dieser Aussage des Kritikers widerspruchslos zu.
Das BGE wird also zu einer grossen Chance, die kreative, engagierte und freiheitliche Schaffenskraft der Menschen, sowie auch deren freigesinnte (auch autodidaktische, also von der Mainstream-Gleichschaltung unberührte) Bildung zu fördern, während es die Knute der Schuldgeldknechtschaft, und damit einhergehend das Arbeit-gegen-Lohn-Denken, massiv abschwächt, und das egoistische Konkurrenzdenken nachhaltig vermindern kann – zugunsten von sozialer Gemeinschaftlichkeit.
Ehrenamt würde gefördert (und v.a. auch endlich gerecht entlöhnt!), Verweigerung gegen entwürdigende Arbeitsverhältnisse bei ausbeuterischen Konzernen (oder Betrieben mit Arschlöchern als Chef) würde wesentlich leichter, mobbing verringerte sich, systeminhärente Zwänge allgemein könnten weitgehend abgebaut werden, kurz:
Das Leben wird mit einem bedingungslosen Grundeinkommen lebenswerter!
Ausserdem könnte die Einführung des BGE auch äusserst lebensfeindliche und bösartige Entwicklungen in Richtung einer zentralitisch gesteuerten Zwangsherrschaft durch sogenannte Sozialsysteme – die nebenbei Milliarden an Steuergeldern für Bürokratie und entwürdigende Bürgergängelei verpulvern – verhindern, weil das Existenzminimum eben bedingungslos gewährt werden müsste.
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