Römisches Recht

Da gab es vor einiger Zeit eine Meldung, in der es um das „Römische Statut“ ging, das dem sog. Internationalen Gerichtshof zugrunde liegt, der von den VSA, Israel, immer mehr afrikanischen Staaten und nun auch Rußland nicht anerkannt wird.
Falls dies so manchen als „nicht so wichtig“ erscheint, wollen wir heute ein paar Begriffserklärungen anschauen zum Römischen Recht – wieder als Übernahme eines russischen Artikels, damit wir – wie schon öfter – mit den neuen Erkenntnissen auch einen Einblick in die (für manchen vielleicht nicht gerade angenehme) Wirklichkeit des großen kalten Landes erhalten – und über unseren Tellerrand hinausschauen – wie gewohnt © für die Übersetzung aus dem Russischen by Luckyhans.
Anschließend werden wir mit der Fiktion einen weiteren Begriff aus dem Römischen Recht, der Grundlage der Sklavenhaltergesellschaft, betrachten, und uns dann der Entstehung des „Römischen Rechts“ zuwenden.
Luckyhans, 26. Dezember 2016
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Römisches Recht – ein kurzes Wörterbuch für Sklaven

Veröffentlicht am 10. Mai 2016 – 18:03 bei Dimitrij Mylnikow


„Arbeite, Sklave – es gibt doch soviel zu kaufen“

Viele haben schon davon gehört, daß die Gesetzgebung der Mehrzahl der Staaten, einschließlich Rußlands, sich auf das sogenannte „Römische Recht“ gründet.
Aber was verbirgt sich tatsächlich hinter diesem Begriff?
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Menschen und einem Bürger, wie er in der Verfassung der Russischen Föderation (RF) aufgeschrieben ist?
(gleich mal vorab: das russische Wort für „Bürger“ ist гражданин, gesprochen ‚grazhdanín‘, und kommt vom russischen Wort горожанин = Städter, Stadtbewohner – der Bezug zum „bürgen“ für die Staatsschulden ist da nicht so leicht zu erkennen wie im Deutschen; aber auch die Ableitung von „Städter“ lädt zu interessanten Überlegungen ein – d.Ü.)

Der Autor dieses Artikels ist der Blogger rodom_iz_tiflis.
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Das Thema des Römischen Rechts wurde von der Leserin assucareira angeregt und erwies sich als derart tiefgründig, daß ich nicht sicher bin, ob es mir gelingt, mit meinen bescheidenen Möglichkeiten dies auch nur oberflächlich aufzureißen.
Ich verfüge nicht über die geringste juristische Bildung oder Erfahrung, daher sammle ich nur allgemein bekannte, aber selten erwähnte Fakten und stelle sie gegenüber – die Schlußfolgerungen ziehe bitte jeder selbst. Als Mensch habe ich von Geburt an das Recht, meine eigene Meinung auszudrücken.

Wichtige Anmerkung:
Die Verfassung der RF wurde als Beispiel hergenommen, zwecks Illustration. Im Artikel sind keinerlei Aufrufe zur Veränderung der existierenden Verfassungsmäßigen Ordnung. Sogar wenn es manchem so erscheinen mag. Dieser Artikel ist nur eine Analyse aus frei zugänglichen Quellen.
(zur Verfassung der RF sei für Russisch-Kundige auf den Vortrag des Doktors der Geschichte W.E. Bagdasarjan vom 6.12.2013 verwiesen (auch als Video und als pdf), der sehr anschaulich nachweist, daß die Verfassung der RF eine Verfassung eines besiegten Staates ist (ähnlich dem „Grundgesetz für die BRvD“);
sehr kennzeichnend auch die neueste Aussage der Sprecherin des Föderationsrates der RF, d.h. des Oberhauses des russischen Parlaments, W. Matwijenko, welche jüngst jegliche (!) Veränderungen an der RF-Verfassung
rundweg ablehnte d.Ü.)

Das Sklavenhalter-Recht

Das Römische Recht ist das Recht einer Gesellschaft der Sklavenhalter-Formation, aber genau auf diesem Recht basieren die Rechtssysteme Rußlands, aller Europäischen Länder und der Mehrzahl der Länder der Welt.
Mit anderen Worten: der rechtliche Aufbau der Mehrzahl der Länder gründet sich auf die Prinzipien der Sklavenhaltung, was sich in der Symbolik widerspiegelt (siehe unten) und in der Verfassung der RF (etwas weiter) – und ich fühle es auch auf meiner eigenen Haut.

Wirtschaftliche Grundlagen der Sklaverei

Ein Mensch besitzt die Ergebnisse seiner Arbeit, während ein Sklave diese nicht besitzt. Darin besteht der grundlegende wirtschaftliche Sinn der Sklaverei.

Was sagt die Verfassung der RF über den Besitz der Arbeitsergebnisse (Art. 37):
„Artikel 37

1. Die Arbeit ist frei. Jeder hat das Recht, seine Fähigkeiten zur Arbeit frei einzusetzen, die Art der Tätigkeit und den Beruf auszuwählen.

2. Zwangsarbeit ist verboten.

3. Jeder hat das Recht auf Arbeit zu Bedingungen, die den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Hygiene entsprechen, auf die Entlohnung für die Arbeit ohne jegliche Diskriminierung und nicht niedriger als der mit Bundesgesetz festgelegte Mindestlohn, sowie das Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.“

Das heißt, es wird nur das Recht auf Entlohnung für die Arbeit anerkannt, die Arbeitsergebnisse dagegen gehören dem Sklaven-Bürger nicht.
Das heißt: die Verfassung der RF ist tatsächlich auf dem Römischen Recht der Sklavenhaltergesellschaft aufgebaut, wo dem Sklaven die Ergebnisse der Arbeit weggenommen werden, und von herrschaftlicher Seite lediglich der Unterhalt des Sklaven gesichert wird.
Und in welcher Form dieser Unterhalt gewährt wird – ob als Schüsselchen Suppe oder als ein paar bunte Bobonpapierchen – das kann nicht in der Verfassung niedergelegt sein, das ist Sache der Vereinbarung zwischen Sklave und Arbeitgeber.

Komisch, daß es keine klare Denifition gibt, wer ein Sklave ist, auch ein gesonderter Abschnitt „Sklave“ ist bei Wikipedia nicht zu finden. Wie in jenem Witz mit Klein-Fritzchen: „der Ar..h ist da, aber ein solches Wort nicht“…

Patrizier und Plebejer

Patrizier, Populus Romanus Quiritium, Quitiren – das sind Personen, die zu den ursprünglichen römischen Geschlechtern gehören, über alle Rechte verfügen, einschließlich des Rechtes auf die Ergebnisse der Arbeit (nicht nur der eigenen Arbeit).
Die haben diese Rechte von Geburt an. Ich wiederhole das nochmals: die Patrizier erwerben diese Rechte mit dem Recht der Geburt, das ist sehr wichtig.

Es gibt Gründe, die Römische Abkürzung SPQR (steht für Senatus Populus que Romanus: „Senat und Volk von Rom“ – d.Ü.) als Hinweis auf die Patrizier zu verstehen, welche den vollen Umfang der Rechte genießen.

Nachfolgend wurde dieses Symbol ersetzt durch das LABARUM:

Beide Symbole werden im Christentum bis heute breit genutzt.

Die Plebejer, im Unterschied zu den Patriziern, sind in ihren Rechten eingeschränkt, ihre Rechte werden von einem speziellen Satz Gesetze geregelt, des als Ius gentium – das Recht des Volkes, bekannt ist.

Das heißt, in einer Gesellschaft, die auf Römischem Recht aufgebaut ist, gibt es zwei grundlegende Kategorien:
die Patrizier, die alle Rechte von Geburt an haben,
die Plebejer, deren Rechte beschränkt und durch spezielle Gesetze beschrieben sind.
(für letztere wird heutzutage gern das Wort „Pöbel“ gebraucht – d.Ü.)

Die Verfassung der RF benutzt zwei Begriffe, ohne genaue Definition:
– Mensch
– Bürger.
(das „Grundgesetz für die Bundesrepubik Deutschland“ kennt noch viel mehr Begriffe, mit denen ganz bestimmt auch verschiedene Kategorien bezeichnet werden, darunter: „Menschen“, „das deutsche Volk“, „jeder“ „alle Menschen“, „niemand“, „alle Deutschen“, „jeder Deutsche“, „jemand“, „wer“, „der Bund“, „jedermann“ – natürlich alle ebenfalls ohne genaue Definition, bis auf Art. 116 „Deutscher im Sinne…“ – d.Ü.)

Die Feinheit besteht darin, daß „Mensch“ und „Bürger“ juristische Termini im Grundgesetz sind, und diese bezeichnen unterschiedliche Kategorien von Leuten. Bestimmt ihr bitte selbst, zu welcher Kategorie ihr de-jure gehört.
Dazu lest die Verfassung der RF (Art. 17):

Artikel 17

1. In der Russischen Föderation werden die Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers entsprechend den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des internationalen Rechts und in Übereinstimmung mit der vorliegenden Verfassung anerkannt und garantiert.

2. Die Grundrechte und Freiheiten des Menschen sind nicht übertragbar und gehören jedem von Geburt an.

3. Die Durchsetzung der Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers dürfen nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen verletzen.“
(„andere Personen“ beinhaltet auch „juristische“ Personen, also Firmen, NAMEN usw. – d.Ü.)

Wichtig ist, daß Mensch und Bürger zwei verschiedene juristische Begriffe sind – in Absatz 1 und 3 des Art. 17 werden sie gemeinsam benutzt („Mensch und Bürger“), aber im Punkt 2 desselben Artikels steht nur „Mensch“ und es wird von dessen Rechten von Geburt an gesprochen.
In Übereinstimmung mit dem Römischen Recht entspricht der „Mensch“ in seinem Rechtsstatus dem Patrizier, und der “Bürger“ dem Plebejer, d.h. dem Sklaven.

Der Fakt, daß der Sklave sich selbst als Mensch ansieht (d.h. als Patrizier), ist vom juristischen Standpunkt aus unerheblich, das heißt: es bedeutet nichts. Die Staats-Bürger-schaft wird mit einem offiziellen Dokument bestätigt, das juristische Wirksamkeit hat.

Wenn bei euch noch Zweifel an eurem Status bestehen, dann beachtet bitte, daß in der Verfassung ein Referendum vorgeschrieben ist, dessen zweite Bezeichnung ist: Plebiszit, das heißt, die Meinungsäußerung des Plebs, der Plebejer. In welcher Eigenschaft habt ihr also das Recht, an einem Referendum teilzunehmen?

Rom

Was ist Rom? Sonderbare Frage, nicht wahr?
Rom ist nicht der Ort, nicht ein Staat, nicht eine Nationalität, sondern ein rechtlicher Aufbau der Gesellschaft nach den Prinzipien der Sklavenhaltung.

Es ist allgemein bekannt, daß außer Rom in Form einer Republik und – später – eines Imperiums, noch existierten:

1. das (Ost-)Römische Imperium – Imperium Romanum
Ebenfalls bekannt als:
– Byzantinisches Imperium
– Romeisches Imperium (?)
– Vasilia Romeon (?)
– Griechisches Zarenreich (?)

Ich nehme an, alle erkennen die Ähnlichkeit dieses Wappens mit dem russischen, dem Österreichischen und vielen anderen.

2. Das Heilige Römische Reich – Sacrum Imperium Romanum
Seit dem Mittelalter trägt es die Bezeichnung: Heiliges Römisches Reich deutscher Nation.
Gegründet von Otto dem Großen als direkte Fortsetzung des antiken Roms zu Zeiten der Christianisierung der Ruß und des Byzanz, existierte es bis zur Epoche Puschkins und Napoloens.

3. Das Dritte Reich – „Drittes Reich“, wörtlich: Drittes Imperium.
Es ist ausreichend auf die Symbolik zu schauen, um die Kontinuität zu erkennen:

Als „Erstes“ Reich oder Imperium galt das eigentliche Heilige Römische Reich deutscher Nation, und als Zweites Reich – das Deutsche Kaiserreich.
(ist schon verwunderlich, daß alle vorhergehenden „Reiche“ nicht „zählen“, oder? was das wohl zu bedeuten hat? etwa, daß es vorher gar keine „Reiche“ gegeben hatte? – d.Ü.)
Man muß kein Linguist sein, um im Kaiser den römischen Caesar zu erkennen. Und auch auf dem Kopf von Kaiser Wilhelm II. ist derselbe erkannbare Adler:

Beachtet bitte auch das Maltheser-Kreuz bei Wilhelm und vergleicht es mit dem Zeichen für den Präsidemten der RF:

4. Das Dritte Rom
Die Idee des Dritten Roms blieb angeblich nur eine Idee, ungeachtet der Symbolik und der Prinzipien des Aufbaus des Russischen Imperiums.

Die Caesaren = Zaren des Russischen Staates, gemäß der traditionellen Geschichte, sind seit 1762 die Dynastie der Holstein-Gottorps, naher Verwandter der Hannoverschen Dynastie, die in England zur herrschenden Windsor-Dynastie wurde.
Allerdings sind deren Ansprüche auf den Römischen Status unzweideutig im Nachnamen ausgedrückt, den sie sich ausgewählt hatten – die Romanows (die Römer, von Roma = Rom).

5. Rumänien (Romania)
Die Bezeichnung des Landes kommt vom lateinischen „romanus“ – „der römische“.
Die rumänische Sprache ist dem Italienischen sehr nahe, welches seinerseits unmittelbar an das „Volkslatein“ anschließt. Vollendet wird die Komposition durch das Adler-Wappen.

Es gibt noch eine Reihe von großen und kleinen Ländern, Völkern, sogar Sultanaten, die einen direkten Hinweis auf Rom haben.

Auf diese Weise ist Rom, Römisch eben nicht ein territoriales, auch kein nationales und auch kein erbliches Anzeichen, sondern der Status des Aufbaus der Gesellschaft nach den Prinzipien des Sklavenhaltertums.

Symbolik

Ein Rechtssystem versteht sich als ein System von Bestrafungen für Handlungen, die im Gesetz vorgesehen sind. Eine Verletzung des Gesetzes führt zur Bestrafung, welche im Römischen Recht durch die Liktoren (Henker) ausgeführt wurde. Das Symbol der Liktoren waren die Fascien (Rutenbündel mit Beil darin – d.Ü.), welche auch der faschistischen Bewegung ihren Namen gaben:
– Nationale faschistische Partei (Italiens) –
Partito Nazionale Fascista

– Nationale faschistische Partei (Deutschlands)
(sehen wir dem Autor diesen dummen Lapsus nach – selbstverständlich hieß „die Partei“ in Deutschland „Nationalsozialistische Arbeiterpartei“, 1920 aus der ein Jahr zuvor gegründeten Deutschen Arbeiterpartei hervorgegangen, aber das würde den heutigen russischen Leser wohl etwas überfordern: „was für ein Sozialismus? und: Arbeiterpartei?“ – d.Ü.)

Die Faszien sind sehr weit verbreitet in der Staatlichen Symbolik, bitte macht euch selbst bekannt mit der entsprechenden Galerie. Die Faszien sind überall in Sankt Petersburg zu finden, darunter auf dem Barelief der Isaakskathedrale.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Umschlagseite der „revolutionären“ Verfassung der RSFSR von 1918 mit ihren zwei Faszien:

Das heißt, auch die RSFSR war auf denselben Prinzipien des Römischen Rechts aufgebaut. Es ist zu vermerken, daß die Verfassung der UdSSR von 1936 (die Stalinsche), aus meiner Sicht auf ganz anderen Prinzipien aufgebaut ist und keine Römische Symbolik beinhaltet.
Wie es aussieht, hatte Stalin den Versuch gemacht, eine Gesellschaft nach anderen Prinzipien zu organisieren, aber ich habe nicht zu beurteilen, wie weit er damit gekommen ist.

Ich habe es anders begriffen, warum in der UdSSR einer der populärsten Sportvereine „Spartak“ (= „Spartakus“ – d.Ü.) war (und in Rußland noch ist!). Für mich klangen die Worte, mit denen unser Lernen in der Schule begann, ganz anders: „Wir sind keine Sklaven…“ („Мы не рабы́, рабы немы“ war die erste Zeile des ersten sowjetischen Alphabet-Spruchs seit 1919 – heißt „wir sind keine Sklaven, Sklaven sind stumm“ – d.Ü.)

Der Fakt, daß das Emblem des Föderalen Dienstes der Ausführung von Bestrafungen der RF (Bundes-Justizvollzugsdienst – d.Ü.) vollgepackt ist mit Römischer Symbolik, bestätigt nochmals die breitgefächerte Verwendung des Römischen Rechts bis zum heutigen Zeitpunkt:

Was sind diese Faszien und worin besteht der Sinn ihrer Symbolik?
Das wird nirgends genau gesagt, offiziell wird gesagt, daß dies ein Bündel von Birken- oder Ulmen-Ruten sei, in welches ein Bi-Penis (pardon moi) eingesetzt wäre, selbiges auch Labris genannt.
Die Buchstaben-Kombination LBR wird allerorten in Verbindung mit den rechtlichen Aspekten des Sklaventums verwendet:
– LaBRis als das Werkzeug des Henkers, der gemäß Gesetz das Recht hat, den Sklaven zu töten,
– LiBRa = die Waage, die für die Prozedur der Manzipation benötigt wird, die im Römischen Recht beschrieben ist (die Übertragung des Eigentumsrechts an dem Sklaven); bis heute ist die Waage ein Symbol der Gerichtsbarkeit,
– LiBRa = das Gewichtsmaß, das römische Pfund, von dem die italienische Lira herrührt; das Gewichtsstück des Metalls war erforderlich für die juristische Bevollmächtigung der Prozedur der Manzipation,
– LiBeR = der römische Gott, der Beschützer der Sklaven-Plebejer,
– LiBeRtas = Freiheit auf Latein. Bitte bachten, daß in der englischen Sprache es zwei synonyme Begriffe gibt: Liberty und Freedom. Ich gehe davon aus, daß ersterer für die Sklaven gilt, welche Freiheit suchen, und der zweite für die frei geborenen Patrizier.
– LaBoR = Arbeit auf Latein
und so weiter und so fort.

Aber kommen wir zu den Faszien zurück. Hier finden wir die Etymologie dieses Wortes:
From Proto-Indo-European *bhasko ‎(“bundle, band”), see also Proto-Celtic *baski ‎(“bundle, load”), Ancient Greek φάκελος(phákelos, “bundle”)…

Fakelos! Vom altgriechischen Fakelos! Jetzt werden auch die Fackelzüge der Faschisten verständlich (die man richtiger Fakelisten nennen sollte, nach dem altgriechischen) und die Fackel in den Händen der LiBeRty – der Freiheitsstatue der VSA. Damit bei keinem mehr Illusionen bleiben.

Nach meiner Ansicht wurden die Faszien bei der Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen benutzt, welcher von den Römern oft angewendet wurde und im Römischen Recht als eine der Bestrafungsmaßnahmen verzeichnet ist – lange vor der Inquisition, die von der Römisch-Katholischen Kirche eingerichtet wurde.
Traditionen, sozusagen. Das heißt, die Faszien sind auch ein Symbol und ein Werkzeug für die Durchsetzung des Gesetzes. Beachtet bitte auch die Bündel im Feuer und die Labris … im Hintergrund:

Ergänzen wir zu den Symbolen des Römischen Rechts noch die Römische Toga – ein weiter Wollumhang, oder Mantia, welchen das Recht und die Pflicht zu tragen nur die Quiriten hatten – die Sklavenhalter, die von ganzen Abschnitten des Römischen Rechts befreit waren und potentiell das Recht hatten, selbst zu verurteilen.
Die Imperatoren trugen pupurrote (porphyr-, glutrot) Togas, (wer im römischen Vatikan trägt heute auch noch einen leuchtendroten Umhang? – d.Ü.) und die Quiriten, welche in den Senat wollten, ausgebleichte, schneeweiße, welche Kandida genannt wurden, und die künftigen Senatoren wurden entsprechend als Kandidaten bezeichnet.

Überall, wo die Faszien, Fackeln, Waagen, Mantien, Purpur als Symbole auftauchen, könnt ihr zweifelsfrei erkennen, daß Römisches Recht angewendet wird.
(wohl nicht erst seit des alten Fritz‘ „Spitzbubenerlaß“ tragen Richter, Anwälte und Gerichtsdiener ihre togaähnlichen schwarzen Roben, und auch die Pfaffen waren da schon viel viel eher „dabei“ – d.Ü.)

Hier sind „drei in einem“ – George Washington, Vorsitzender des Kovents von Philadelphia, welcher die Verfassung der VSA angenommen hatte, Freimaurer, mit geöffneter Toga im Hintergrund und Faszie beim rechten Bein.
Schaut euch auch mal Abraham Lincoln an, der angeblich die Sklaverei aufgehoben hat, was Togas und Faszien anbelangt.

Staatszugehörigkeit und Staatsbürgerschaft

Der Erhalt der Staatszugehörigkeit des Russischen Imperiums bedeutete die freiwillige Sklaverei (Leibeigenschaft) und wurde durch die Taufe nach rechtgläubigem (orthodoxem) Glauben erhalten.
(übrigens: „Taufe“ heißt auf russisch крещение und kommt ganz deutlich von креcт = das Kreuz , während die Kreuzigung (= распятие) von „раcпять“ mit der altrussischen Wurzel „распялить“ = „auseinanderziehen“ /der Arme und Beine/ kommt – d.Ü.)

Ein Ukas (Anweisung des Zaren – d.Ü.) von 1700 (ohne Monat und Tag) identifizierte die „Taufe des Rechtgläubigen christlichen Glaubens“ mit dem „Eintritt in die ewige Leibeigenschaft im Namen des Großen Herrschers“.

Ein Senats-Ukas vom 17. August 1747 „Über die Eidliche Versicherung der Ausländer, welche die ewige Staatszugehörigkeit Rußlands auf Anspruch zu beeidigen wünschen“ führte den Moment der Ewigkeit in den Text der Beeidigung ein:
„Als untengenannter ehemaliger Staatszugehöriger verspreche und schwöre ich dem Allmächtigen Gott, daß ich der Allerhellsten… Herrscherin… ein treuer, guter und folgsamer Sklave und ewiger Untertan mit meinem Nachnamen sein werde…“
(hier wird auch ganz deutlich auf die besondere Rolle des Namens hingewiesen – d.Ü.)

Jetzt wird auch die Sturheit, mit der in der Ruß die Taufe abgelehnt wurde, verständlich, denn diese bedeutete automatisch die Sklaverei, gemäß den Ukasen!
In jedem Falle die Sklaverei für die Ausländer, aber zu dieser Zeit war die Ruß schon rechtgläubig-leibeigen geworden, und es war völlig unverständlich, wann und nach welchem Recht die Sklaverei begann.

Das Prinzip der Identität Staatszugehöriger = Leibeigener hat sich auch heute nicht geändert, es hat sich nur die Form und Bezeichnung verändert.
De-facto könnt ihr die Staatsbürgerschaft nach eigenem Wunsch NICHT ABLEHNEN, ihr könnt nur die Staatsbürgerschaft ÄNDERN.
In diesem Artikel wird an einem realen Beispiel erzählt, wie ein Jurist und Rechtsexperte mit einem nichtrussischen Familiennamen (Rainhard Haidrich – d.Ü.) den erfolglosen Versuch unternommen hat, die Russische Staatsbürgerschaft abzulehnen.
(letzendlich hatte sogar das russische Verfassungsgericht seinen Antrag einfach nicht zur Entscheidung angenommen, unter Verweis auf Art. 4 der Europäischen Konvention über die Staatsbürgerschaft! – d.Ü.)

Im Netz gibt es auch ein Video in englischer Sprache darüber, wie in Großbritannien die Eltern abgelehnt haben, die Geburt ihres Kindes registrieren zu lassen und dies ist ihnen gesetzlich gelungen! Und zu dem Thema, daß die Geburtsurkunden in den VSA (birth certificates) Wertpapiere sind, mit denen an den amerikanischen Börsen gehandelt wird, gibt es eine Riesenmenge Videos.
(wäre man als „Staatenloser“ noch mehr entrechtet denn als Sklave, da dann auch niemand mehr die Pflicht zum Unterhalt hat? mehr dazu hier – d.Ü.)

Alles wird verständlich, wenn man im Römischen Recht nachschaut.
Sklaven, ebenso wie Vieh, sind Eigentum und können übergeben werden (nicht verkauft, sondern genau übergeben) an einen anderen Eigentümer im Verlaufe der Prozedur der Manzipation (Entfremdung der Rechte des einen Eigentümers und gleichzeitiger Erwerb der Rechte an dem Sklaven oder Vieh durch einen anderen Eigentümer).
Uns ist die Bezeichnung der Bewegung für die Manzipation sehr gut bekannt – die E-manziation, wenn die Frauen aus der Sklaven-Lage in der Familie in eine andere Form der Sklaverei übergehen wollen – das heißt den Eigentümer wechseln.
(vom Ehemann zum Staat? – d.Ü.)

Nochmal: ein Sklave kann nicht frei werden, er kann bei großem Wunsch lediglich den Eigentümer wechseln. Ihr könnt euch nicht von der Staatsbürgerschaft befreien, ihr könnt die Staatsbürgerschaft wechseln, bei großem Wunsch.
(wie gesagt, „Staatenlose“ gibt es auch – sie sind einerseits „Freiwild“ und können von jedem getötet werden, andererseits sind sie auch nur sich selbst veantwortlich – wir erinnern uns an die „Geächteten“, an die „Freibeuter“, an die „Freischützen“ und andere – d.Ü.)
Nun schaut letztendlich auf die Symbolik der Vorderseite der Pässe.

Und laßt euch nicht verführen – das „Common Law“ Großbritanniens und das Fehlen des Adlers auf der Vorderseite des Britischen Passes ist kein Ausweg. Das Seerecht hat noch viel mehr „interessante“ Besonderheiten, über die gesondert zu schreiben ist.

Der Staat

Und wieder eine dumme Frage – was ist der Staat?

Die Republik, die Grundform des Aufbaus der Mehrzahl der Staaten, kommt vom lateinischen „res publica„, was mit „allgemeine Sache“ übersetzt wird. (in der „deutschen“ Interpretation wird es mit „öffentliche Sache“ übersetzt, wie sonderbar – d.Ü.)
Das heißt, die Republik ist jene Form des gesellschaftlichen Aufbaus, welche durch die „gemeinsame Sache“ vereinigt ist.

Es gibt einen sehr ähnlichen bekannten Ausdruck in der dem Lateinischen nächstgelegenen Sprache – in italienisch – welcher nicht ähnlich klingt, aber auch „unsere Sache“ bedeutet, ich würde sogar sagen „unsere gemeinsame Sache“.
Selbstverständlich habt ihr schon erraten – die Übersetzung „unserer Sache“ ist Cosa Nostra.

Warum hat die Mafia sich eine solche Bezeichnung ausgewählt, die für alle „Leute im Thema“ durchschaubar ist? Hat der staatliche Aufbau irgendetwas gemeinsam mit bewaffneten Gruppierungen, die sich mit Drogengeschäften, Sklavenhandel, Tötungen unschuldiger Menschen befassen?
(darüber darf man gern mal nachsinnen, was heutige „Staaten“ so treiben – d.Ü.)

Ja, es gab eine Reihe von Staatsfirmen (state corporation), von der East-Indian Company bis zur Russian-American Company, mit eigener Flagge, Botschaften, regulären Truppen.
Diese Firmen werden oft mit den Staaten verwechselt, und zum Beispiel der Indische Unabhängigkeitskrieg (dem Aufstand der Sepoy) sowie der Erste Opiumkrieg in China waren Kriege gegen die Britische East-Idian Company und nicht gegen Britannien als Staat.

Wo verläuft diese schmale Grenze zwischen dem Staat und der Corporation (Firma)?
Vom Standpunkt des Römischen Rechts gibt es keinerlei Unterschied – es sind beides einfach Vereinigungen von Leuten.

Und so wurden solche Vereinigungen definiert:
„Jene, denen es erlaubt ist, Bünde unter dem Namen Kollegium, Genossenschaft oder unter einem anderen Namen gleicher Art zu bilden, erlangen die Eigenschaft, nach dem Beispiel der Gemeinde gemeinsame Sachen, eine gemeinsame Kasse und Vertreter oder Syndika zu haben, mit deren Vermittlung wie auch in der Gemeinde, das getan und vollendet wird, was gemeinsam durchgeführt und getan werden soll“ (D. 3.4.1.1.)

Berücksichtigend, daß die Bürger Sklaven sind, also auch Sachen, dann gilt diese Vorschrift des Römischen Rechts über die Bünde sowohl für den Staat, als auch für das Syndikat der „Diebe im Gesetz“, wie auch für andere Vereinigungen derer, denen es erlaubt ist, Bünde zu bilden. Vom Standpunkt des Römischen Rechts haben alle diese Bünde eine juristische Grundlage.
(es darf also im RR durchaus nicht jeder einen jeglichen Bund, z.B. Geheimbund, gründen, sondern nur „Berechtigte“ ihre eigenen Bünde – d.Ü.)

Können die einen Sklaven privilegierter sein als andere?
Selbstverständlich – hier ist mal eine Definition:
(hier folgt die Übersetzung des russischen Links! – d.Ü.)
„Ein Nomenklator (lat. nomenclator, von nomen = Name, und calare = bezeichnen) ist im Römischen Recht ein spezieller Sklave, ein Freigelassener, seltener ein Diener, zu dessen Pflichten es gehörte, seinem Herrn (aus den Patriziern) die Namen der ihn auf der Straße begrüßenden Herren und die Namen der Sklaven und Diener des Hauses vorzusagen.“

Viele erinnern sich an die sowjetische Nomenklatura und deren privilegierte Stellung im Vergleich zu den anderen Sklaven-Bürgern.

Man könnte noch sehr lange fortsetzen, aber es sind auch so schon ausreichend Informationen da für eigene Schlußfolgerungen, wer man ist und in welcher Stellung man sich befindet.

Habe ich ein Rezept, was zu tun ist, um die existierende Lage zu ändern?
Leider nein, ich befinde mich auf der Suche. Möglich daß ich einen getrennten Post über meine Gedanken schreiben werde sowie über die esoterische Komponente, auch möglich, daß ich dies nicht tun werde.
Seid vorsichtig mit den Kommentaren, verletzt nicht die Gesetze, wenn ihr eure Meinung aussprecht.

Ich bin ein Mensch.

Quelle: Источник oder
kramola.info/blogs/vlast/rimskoe-pravo-kratkiy-slovar-dlya-rabov

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Ja, soweit jener Mensch „von Geburt her aus Tiflis“.
Es gibt auch in deutscher Sprache eine ganze Reihe von Ausarbeitungen und Vorträgen zu diesem Themenkreis, von Andreas Clauss bis Andreas Popp und vielen anderen.

Wobei in der präzisen deutschen Sprache die begrifflichen Bezüge (Bürge-r; Name = Vorname, Familienname –> Nachname, NAME –> juristische Person, Person/a = Maske; Staatsangehörigkeit als Angehöriger/“Volksverwandter“, Staatszugehörigkeit als Hinzugekommener, Staatsbürgerschaft als Pflicht zu bürgen; ein Bund und DER Bund im GG; von außen diktiertes Grundgesetz für das Land statt Verfassung des Landes; Staat vs Land vs Firma = Gesellschaft = Corporation, Company; Gesellschaft bürgerlichen Rechts usw.) oft noch „einleuchtender“ (!) sind.

Den Bezug zum Römischen Recht und dessen Eigenschaften und Folgerungen habe ich aber so deutlich, wie hier oben ausgeführt, noch nirgends gefunden.

Auf jeden Fall ist eine Menge an Hinweisen und Ansatzpunkten für eigene Recherchen enthalten.
Und vieles, was bisher in der internationalen Politik „unverständlich“ war, wird nun klarer – warum bestimmte Leute so und nicht anders
agieren und reagieren.
Denn offensichtlich ist das Römische Recht derart stark in den internationalen Beziehungen verankert, daß
die Kontinuität der Geschichte darauf basiert.

Was sind Fiktionen?

Gleich zu Beginn der 96. Tagesenergie geht es um den Begriff der Fiktion.
Dazu liest Alexander Wagandt aus der „gültige“
Wikipedia-Definition des Begriffes Fiktion vor – wir zitieren von dort:
Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen.
Hierbei kann die Fiktion
das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen.[1]
Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch
nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht.

Das Institut der gesetzlichen Fiktion stammt aus dem römischen Recht.
Die Fiktion erfordert einen hohen Abstraktionsgrad (ein Toter wird als lebendig behandelt, ein Lebender als tot) und stellt daher eine bedeutende rechtstechnische Errungenschaft dar.

Lassen wir uns diese Erklärung nochmal langsam auf der Zunge zergehen.
Das Römische Recht sieht also u.a. vor, daß anstelle der Betrachtung der Wirklichkeit eine formalisierte Festlegung von willkürlichen Umständen erfolgen kann, deren gesetzliche Wirksamkeit als gegeben angesehen wird.
Und zwar auch und gerade dann, wenn sie der Wirklichkeit diametral widerspricht.
Sie kann auch nicht angezweifelt werden, denn sie ist per defionitionem weder widerlegbar noch beweisbar.

Oder um es nochmal mit verständlichen Worten zu sagen:
es wird eine Annahme zum Gesetz erhoben, ganz egal in welchem Verhältnis sie sich zur tatsächlichen Wirklichkeit befindet. Extrem bequem, oder?
Erinnert uns das an was?

Vielleicht an die heutige Wissenschaft, die in ihrem Dogmatismus bereits so manche etablierte Kirche aus dem Feld schlägt?
Theorien, Annahmen, Postulate werden in den Rang von „Naturgesetzen“ (ein in sich zutiefst anachronistischer Begriff, denn Gesetze sind geschriebene Regelungen für Vorgänge, welche nicht auf natürliche Weise ablaufen sollen – sonst bräuchte man ja keine geschriebenen „Gesetze“ dafür) erhoben, obwohl sie weder bewiesen noch widerspruchsfrei sind.

Oder erinnert es uns an die heutigen Verhältnisse um die Frage Mensch Person – Bürger – NAME usw.? Wo die tatsächlichen Verhältnisse keine Rolle spielen, sondern nur die juristisch „verordneten“ …

Gut, versuchen wir einmal, uns dem Römischen Recht ganz seriös zu nähern, d.h. mit den Mitteln des Weltnetzes und unter ausschließlicher Verwendung offizieller Seiten – aber auch des eigenen Kopfes.
Was einem Nichtjuristen als erstes auffällt, ist die Tatsache, daß es im Weltnetz diverse frei verfügbare Dokumente, Auszüge und Artikel zum Römischen Recht gibt, die aber fast alle nur in englisch, französisch oder latein vorhanden sind – in deutsch: praktisch keine Original-Texte.
Welch ein Zufall…

Aber verweilen wir doch ein wenig auf den Startseiten diverser juristischer Fakultäten deutscher Universitäten. Da finden wir sogar ein Institut für Römisches Recht an der Kölner Uni, aber auch an der Uni Wien.
Und wer noch den oben übersetzen Artikel in Erinnerung hat: hier in Köln erforscht man sogar als führendes Projekt das „Römische Recht in Rußland“ – allerdings zur Zarenzeit.
Soll damit vielleicht eine Grundlage geschaffen werden für heutige „Wiederentdeckungen“?

Wie ich auf solche Gedanken komme? Nun, einfach aus der geschichtlichen Betrachtung der Entstehung des „Römischen Rechts“, das entgegen allen Behauptungen sehr wahrscheinlich NICHT im „alten Rom“ (so es ein solches überhaupt gegeben haben sollte) entstanden ist, sondern erst viel später…

Die Entstehung des Römischen Rechts

Wenn wir verstehen wollen, was tatsächlich abgelaufen ist, müssen wir verschiedene Quellen vergleichen und versuchen, auch zwischen den Zeilen zu lesen.
Probieren wir das mal mit einem der ersten Suchtreffer von der Uni Frankfurt/Main (ja, es gibt auch in Frankfurt/Oder eine Uni!), der uns einen Einblick in „
Römisches Recht heute“ verspricht:

„Römisches Recht“ bezeichnet dann eine Sammlung höchst unterschiedlicher Texte – unterschiedlich nach Entstehungszeit, Entstehungsbedingungen, Texttyp und Verwendung – die der spätrömische („byzantische“) Kaiser Justinian I (regierte 527-565), der damals schon in Konstantinopel (dem sogenannten „Ostrom“) residierte, durch eine von seinem „Justizminister“ Tribonian eingesetzte Kommission hatte anfertigen lassen.
Von dieser Textsammlung ist der einfachste und anspruchsloseste Teil, die sogenannten „
Institutiones„, die als offizielles Lehrbuch für die Studienanfänger des neuorganisierten Rechtsstudiums verfaßt waren, zu allen Zeiten bekannt gewesen.
Die übrigen Teile,
Digesten oder Pandekten, Codex Iustinianus und schließlich die Sammlung justinianischer Novellen, sind im Westen nach dem Zusammenbruch des römischen West-Reichs für das nächste halbe Jahrtausend wahrscheinlich nur noch in Bruchstücken, Auszügen, Zusammenfassungen, Stilblütensammlungen und dergleichen bekannt und zugänglich gewesen. (welch hervorragende Basis für eine „Reanimation“ – LH)
Sie wurden dann im Laufe des 11. Jahrhunderts (im Rahmen dieser Darstellung müssen wir uns mit einer so vagen Zeitangabe begnügen) in Oberitalien „
wiederentdeckt„, wieder durchgearbeitet und erläutert und im Rahmen der sich dann bald etablierenden Rechtsschule von Bologna auch einem wachsenden Kreis von Studierenden, die aus dem ganzen Europa angereist kamen, vermittelt.
Wie sich die Dinge insbesondere bezüglich der Überlieferung und Stabilisierung der Textgrundlage im einzelnen zugetragen haben, konnte bis heute nicht aufgeklärt werden und ist nach wie vor äußerst umstritten.

Ein Schelm wer Arges dabei denkt.
Es geht also um „eine Sammlung höchst unterschiedlicher Texte – unterschiedlich nach Entstehungszeit, Entstehungsbedingungen, Texttyp und Verwendung„, was einen gemeinsamen Ursprung doch sehr fraglich erscheinen läßt.

Dann erfahren wir, daß diese Sammlung über 500 Jahre praktisch keine Rolle gespielt haben soll – sonderbar, oder? Und wenn es so war: wieso ist sie dann „plötzlich“ in Bologna (!) wieder reanimiert worden? Wer hat diese da „wiederentdeckt“ und warum?

Was soll das für eine „Schule des Rechts“ (die „Glossatorenschule“ – Glossen sind juristische Interpretationen von Rechtstexten!) gewesen sein?
Über die sogar die Lügipedia schreibt:
Das kollektive Gedächtnis der Rechtsschule verfälschte so die Anfänge der Bologneser Rechtswissenschaft an der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert.“ (!)

Aus der angeblich Ende (!) des 11. Jahrhunderts (1088) die Universität entstanden ist?
Wo dort jedoch erst 1219, d.h. zu Beginn des 13. Jahrhunderts, also viel später, die erste Promotion erfolgte?

Könnte es also sein, daß durch den Machtkampf gegen Venedig, das damals bekanntlich der Sitz der Kaufmanns-Familien der Kannibalisten war, und der um die Mitte des 13. Jahrhunderts so ausging: „zwang Venedig das ausgehungerte Bologna zu einem Abkommen, das die Venezianer diktierten“ – daß erst damals die Sammlung von verschiedenen „Rechtsgelehrten“ erarbeitet (!) wurde?

Zumal die „Details“ nach wie vor „äußerst umstritten“ sind!

Und die dann per üblicher Geschichtsbegradigung – um der größeren Glaubwürdigkeit willen – um 100 Jahre „vorverlegt“ wurde?

Denn lesen wir weiter, was uns die Uni Frankfurt mitzuteilen weiß:

Höchst umstritten sind vor allem auch Einzelfragen der Überlieferung des Digestentextes und der Arbeitsschritte, aus denen in Bologna dann diejenige Textfassung entstand (!) , die als „littera vulgata“, „littera bononiensis“ bis zur Textkritik der Humanisten des 16. Jahrhunderts für Praxis, Forschung und Lehre maßgeblich war.
Sowohl für die mittelalterliche wie für die humanistische Textkritik ist lange Zeit behauptet worden, sie seien einem rein „philologisch-antiquarischen“ Interesse entsprungen.
Neuere Forschungen haben aber sowohl für diese wie für jene Epoche zeigen können, daß die Sorge um den rechten Text zugleich auch
ganz praktischen Interessen entsprang, praktischen Interessen der Männer, die mit dem Text praktisch zu arbeiten hatten, der ja in dieser oder jener Gestalt Rechtsgrundlage sein sollte. (damals schon? von Anfang an also! – LH)
Oftmals unterschieden sich ja zwei Fassungen desselben Textes „nur“ durch eine (eingefügte oder weggelassene) Negation und führten dann zu diametral entgegengesetzten Antworten auf die jeweils gestellte Rechtsfrage.
Das Interesse am Text war also bei Juristen
nie ein rein „historisch-antiquarisches“, sondern die Textfassungen, die sich erst im 11. und später dann im 16. Jahrhundert für jeweils knapp fünf Jahrhunderte durchsetzten, waren letztlich Produkte der Praxis, denen sie zu dienen hatten.

Wer lesen kann, dem wird hier sehr unmißverständlich mitgeteilt, daß ungeachtet der eh schon sonderbaren Herkunft bei der Erarbeitung der „Sammlung“ nicht irgendwelche historischen oder anderen Gesichtspunkte eine Rolle spielten, sondern ausschließlich der Zweck, welchen man mit diesem „Römischen Recht“ zu erreichen gedachte.

Und darauf gründet sich die heutige verfassungsmäßige Rechtssprechung in fast allen Ländern der Welt!
Wenn das kein typisches Beispiel für eine zielgerichtete RECHTSSETZUNG ist… ich hab dazu dann keine Fragen mehr.

Und wie es uns schon oft begegnet ist, wenn etwas „verborgen“ bleiben soll, was eigentlich „faul“ ist, wurde das Ganze dann möglichst kompliziert verpackt – wir lesen weiter:
Die Texte sind – von kleineren griechischen Bestandteilen (! ein weiterer Beweis, daß sie aus unterschiedlichen Quellen stammen! – LH) abgesehen – lateinisch geschrieben und auch die Unterrichtssprache ist Latein, aber eben ein spezielles Latein, die lateinische juristische Fachsprache mit all ihren fachspezifischen Begriffen, Darstellungstechniken und Denkmustern. Vor entsprechenden Schwierigkeiten steht natürlich auch derjenige, der heute römisches Recht erforschen und verstehen will. …
Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rechtsgelehrten haben das antike römische Recht weiterentwickelt, haben ihrerseits
noch eine weitere Fülle fachspezifischer Begriffe, Darstellungstechniken und Denkmuster entwickelt und angewandt, die die Sache nicht einfacher und oft genug noch schwieriger machen, als sie im antiken römischen Recht bereits gewesen war.

Die unter Kaiser Justinian I entstandene Textsammlung „Römisches Recht“, die man dann später als „Corpus iuris civilis“ bezeichnete, umfaßt
ohne Kommentar auch in den heutigen Textausgaben drei große Bände.

Das benötigt wohl keinen Kommentar mehr, oder?
Aber das war noch nicht die letzte Offenbarung (= Apokalypse) des emeritierten Rechtsprofessors – wir lesen weiter:
Um eine Vorstellung davon zu bilden, was das römische Recht für das sogenannte Abendland, also den lateinischen Westen (und nicht nur für ihn – im griechischen Osten blieb römisches Recht in griechischer Übersetzung ja immer lebendig) bedeutet, taugt wirklich nur der Vergleich mit der Bibel. Wie diese die Grundlage der Theologie, ist jenes die Grundlage der Rechtswissenschaft.
Hier wie dort ist
für die Herstellung (!) einer brauchbaren Textgrundlage und für die Textauslegung im Laufe der Jahrhunderte Ungeheuerliches (!) geleistet worden.
Auch die Bibel ist ja nicht aus einem Guß, sondern eine Sammlung ganz unterschiedlicher Texte – unterschiedlich nach Entstehungszeit, Entstehungsbedingungen, Texttyp und Verwendung. …

Nun – wer könnte das besser beurteilen als ein alter Fuchs des Rechts? Auch wenn manches eher nach Freudschen Versprechern klingt?

Zum Abschluß sei noch ein Absatz desselben Prof.em. Hans Erich Troje zitiert, der zwar vor 14 Jahren erschien, aber bis heute seine volle Wirksamkeit nachgewiesen haben dürfte – es geht dabei um die Anwendbarkeit des Römischen Rechts für die sog. Europäische Einigung, womit euphemistisch stets das CIA-Projekt EU gemeint sein dürfte – wir lesen:
Marie Theres Fögen ist nun noch einige Schritte weiter gegangen. In ihrem neuesten Buch „Römische Rechtsgeschichten“ (Göttingen 2002) und in ihrem kürzlich ins Internet gestellten Papier „Rechtsgeschichte – Geschichte der Evolution eines sozialen Systems“ (www.mpier.uni-frankfurt.de unter „Forschung“ – „Fögen“) will sie – wie H. H. Jakobs in  seiner  Rezension  ihres Buches eingangs richtig klarstellt – „nicht weniger, als der modernen Historiographie, wie sie von Niebuhr und Mommsen begründet ist, den Kampf ansagen“ (Zeitschrift Savigny-Stiftung Rechtsgeschichte Roman. Abtlg. 120 (2002) S. 200 ff.). Dabei geht es um weit mehr als römisches Recht als solches und um die herkömmliche (quellenbezogene und quellenkritische) Art von dessen Erforschung. …
Sie spricht dort von Köpfen an denen „wirklich Neues abprallt“, weil man ihnen „eingetrichtert hat, Einheit sei durch Tradition zu haben, ein gemeinsames Recht sei durch wiedererwecktes altes Recht verbürgt“.
„Am Ende dieser Vorlesung“, so liest man in der gedruckten Fassung, „steht deshalb der Verdacht, daß das römische Recht und seine Derivate für uns – soweit wir uns als Europäer zu definieren beabsichtigen – nichts taugen“.
Im mündlichen Vortrag wurde aus dem Verdacht bereits Gewißheit: „
Römisches Recht taugt nichts„. Sie warnt davor, „die historischen Unverträglichkeiten und die demokratischen Defizite“ unter einem „verbrauchten Symbol“ zu verstecken.
Nun kann man darüber, wie die Teilstaaten der europäischen Union zu einem gemeinsamen Recht gelangen können, gewiß verschiedene Meinungen vertreten. Aber ob es nötig ist, in dieser Diskussion das römische Recht und seine Derivate als
Versteck für egoistische Interessen, ökonomische Ungerechtigkeiten und demokratische Defizite zu denunzieren?

Da kommt einem erneut der Gedanke vom Freudschen „Versprecher“ – daß unter dem „Deckmantel“ der empörten Verneinung die wahren Verhältnisse sehr deutlich benannt werden… gewiß wäre dieser Artikel sonst auch kaum heute noch im Netz vorhanden.
– – – – – – –

Ich hoffe, einigen Lesern ein paar Anregungen zum Nachsinnen und vielleicht auch einen Stupser für eigene Recherchen zum Thema gegeben zu haben – denn die vielhundertfache Wiederholung diverser Lügen macht sie auch nicht wahrer – sie zielt nur auf die Eigenschaft der menschlichen Psyche ab, nach 300 Wiederholungen desselben Unsinns einfach nicht mehr weiter zu fragen.

Bleiben wir also aufmerksam und lassen uns nicht durch die vielen erprobten Mechanismen der Manipulation beeinflussen.
Und dazu ist es eben hilfreich, auch mal sein Ohr zu verschließen, wenn aus einer bekannten Lügenquelle weitere „Nach-richten“ auf einen einströmen…

P.S. nochmal – im Klartext, für Marxisten und alle anderen Träumer:
Die gesamte Menschheit befindet sich bis heute unverändert in der Sklavenhalter-Gesellschaft – der sog. Feudalismus und der sog. Kapitalismus waren und sind nur andere Bezeichnungen dafür, im Wesen hat sich nichts verändert.

Bitte erkennt also, daß eure „wissenschaftliche Weltanschauung“ nichts als hochkompliziertes Wortgeklingel ist, welches zur Vernebelung der tatsächlichen Verhältnisse auftragsgemäß von Mordechaj Levy (alias Karl Marx) und anderen erdacht wurde – so weh das auch tun mag.
Tut mir leid, sowas sagen zu müssen, aber es scheint so zu sein. Bitte macht euch selbst kundig.
LH

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Eingeordnet unter Bildung, Dreckskapitalismus, Freiheit, Gedankenkontrolle, Manipulation, Recht, Sprachwissenschaft, Wissenschaft

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