„Deutsches“ Recht

Welches Recht gilt hier eigentlich, fragt man sich zuweilen.
„Deutsches Recht“? Und was ist das? Seit wann gibt es „deutsch“?
Mancher mag sich auch fragen, warum oft ausführlich die Verhältnisse und Entwicklungen in der VSA erörtert werden: „was geht uns das an?“
Dazu eine aktualisierte Betrachtung mit historischem Beginn.

Nun, es ist nicht nur so, daß leider unser kontinentales Mitteleuropa noch von Stalin, Churchill und Roosevelt in Jalta per Geheimvereinbarung als der Kriegsschauplatz für “die nächste“ große Auseinandersetzung zwischen den Großmächten auserkoren wurde – und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Es ist darüberhinaus auch so, daß Deutschland (und nach der Definition in den augen­scheinlich immernoch gültigen SHAEF-Gesetzen ist darunter – ziemlich willkürlich festgelegt, da nach Völkerrecht immer die Grenzen am Tag vor dem Kriegsausbruch gelten – das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 zu verstehen) nach wie vor als besetztes Gebiet anzusehen ist.
Mir ist jedenfalls kein gültiger Friedensvertrag bekannt, der den sog. „2. Weltkrieg“ völkerrechtlich beendet hätte – und damit die Besatzung.

Der sog. „2+4-Vertrag“ („… in Bezug auf Deutschland…“) erfüllt die völkerrechtlichen Anforderungen an einen Friedensvertrag in keiner Weise, denn schon die Bezeichnung des „Vertrages“ weist darauf hin, daß hier nicht 6 gleichberechtigte Partner einen echten Vertrag ausgehandelt haben, sondern daß es zwei Partner „von einer Sorte“ (mit dem Status von „Nicht-Staaten“ = NGOs) und vier „von der anderen“ (souveräne Besatzer-Staaten) waren.

Außerdem waren deutlich mehr (und vor allem andere) als diese 6 vertragschließenden Seiten am genannten Krieg beteiligt gewesen, und ein „echter“ Friedensvertrag muß von allen „Kriegführenden Seiten“ bzw. deren völkerrechtlichen Rechtsnachfolgern (!) unterzeichnet und im jeweiligen Parlament ratifiziert werden – dies ist schon rein formal nicht gegeben.
Weiterhin muß leider davon ausgegangen werden, daß es wieder (wie schon oft in der Geschichte) geheime Zusatzprotokolle zum veröffentlichten „2+4-Vertrag“ gibt, die wir nicht kennen, die jedoch gelten.

Und wer aufmerksam das ursprüngliche „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ (die im englischen deutlich korrekter bezeichnet wird: „Federal Republic of Germany“, also „Bundesrepublik in Deutschland“) gelesen hat, dem sind einige interessante Artikel aufgefallen, die genau den Sachverhalt bestätigen, daß hier weder ein Staat gebildet worden wäre, noch dieser souverän wäre (da weiterhin besetzt).
Namentlich Art. 133, der lautet: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“ oder Art. 120, der ganz klar sagt: „(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten …“
Sehr lehrreich ist dazu die Rede des deutschen Verfassungsrechtlers Carlo Schmid, die man sich durchlesen oder auch auf der Duröhre anhören kann – jedem hier lebenden Menschen sei dies dringend empfohlen, falls noch nicht geschehen.

Damit ist doch ganz klar, daß wir es in der BRD von Anfang an mit einer Verwaltung eines besetzten Gebietes zu tun haben und nicht mit einem souveränen Staat.
Sehr kennzeichnend und für ein juristisches Dokument absolut „unüblich“:
im gesamten BRD-Grundgesetz ist nirgends eine Definition zu finden, wer oder was denn „der Bund“ sein mag – wie auch viele andere verwendete Begriffe nicht genau definiert sind – welch merk-würdige „Zufälle“…

Ebenfalls sei darauf verwiesen, daß nach wie vor knapp 80.000 ausländische Soldaten und -Offiziere in der BRD “stationiert” sind, für deren Unterhalt “der Bund” laut jenem Art. 120 Grundgesetz aufzukommen hat.
Womit auch die Aussage einer gewissen Besatzerarmee, daß man seine Truppenstärke hier in der BRD reduziere “um zu sparen”, sich als völliger Unsinn und reine Nebelverbreitung erweist – da geht es um andere Ziele.
Abgesehen davon gibt es keinerlei Kontrolle seitens der BRD über Anzahl und Tätigkeit weder der hier stationierten Besatzerarmee-Einheiten noch der hier tätigen Geheimdienste der Besatzerstaaten – die einen wie die anderen unterliegen
nicht dem geltenden Recht der BRD – wer mal einen Unfall mit einem Besatzerauto hatte, der hat dies ‚hautnah‘ erfahren dürfen.

All dies ist in Anbetracht der strikten und vollständigen Einbindung der Bundeswehr mit ihren aktuell gut 177.000 Angehörigen und ihrer nur teilweise einsatzbereiten Waffentechnik – aber ohne einen eigenen Generalstab, was für eine so große Armee weltweit völlig einmalig ist -, in die NATO, deren Oberbefehlshaber immer und zu allen Zeiten ein US-General war und ist, ein kaum zu erklärender Fakt.

Und dazu paßt dann auch, daß kein anderes Land der Erde ein solches überlebensnotwendiges Grundrecht wie seine Landesverteidigung so vollständig in die Hände einer ausländischen Macht und deren Verwaltung gelegt hat – Kolonien natürlich ausgenommen.
So bestätigt sich die bisher oft noch als VT verschriene Tatsache, daß die BRD nach wie vor (und auch bis auf Weiteres) “besetztes Gebiet” (bzw. eine VSA-Kolonie) ist – dazu soll Mr. Obama Anfang 2009 in Rammstein eine klare Aussage getroffen haben, die allerdings von gewissen „interessierten“ Leuten heftig bestritten wird.

Schlußfolgernd:
Für alle, die sich selbst ein Bild machen wollen, wie es national und international für uns wirklich aussieht (denn das ist leider ganz anders als die gleichgeschalteten privat- oder parteiregierten Hauptströmungsmedien uns tagtäglich suggerieren), sind vor allem aufklärende Netzseiten zu empfehlen, zum Beispiel http://www.antikrieg.com/inhalt.htm und http://www.luftpost-kl.de/, die regelmäßig Übersetzungen von VSA-Dokumenten bieten, oder andere Netzseiten, die vorwiegend mit Dokumenten und Fakten arbeiten oder auf Zusammenhänge hinweisen (und nicht fast ausschließlich Bewertungen und Interpretationen bringen).
Wobei auch die VSA laut gängiger VT nur eine Kolonie der britischen Krone sind – und mit der „Krone“ („The Crown“) ist nicht die Queen gemeint – weiter bitte selbst recherchieren.

Ja, heutzutage kann sich jeder ein eigenes Bild von der wirklichen Lage machen und alle verfügbaren völkerrechtlich gültigen Dokumente lesen, wie zum Beispiel die UN-Statuten. Wir erinnern uns: die UNO – das ist die Organisation der Kriegsgegner der sog. „Achsenmächte“ (Deutschlands, Japans, Italiens etc.).
Und da stößt man darauf, daß nach wie vor die Feindstaatenklauseln in den UNO-Statuten drin stehen (Art. 53 und 107 der UN-Charta), nach denen jedes UN-Mitglied (natürlich außer den genannten Feindstaaten, wie Deutschland, Japan, Italien, Österreich etc.) jederzeit und ohne Verletzung des internationalen “Rechts” in Deutschland (was immer man darunter verstehen mag) militärisch eingreifen kann.
Die schwammige Aussage, diese Klauseln seien “obsolet”, kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie offensichtlich noch benötigt werden – sonst hätte man sie längst „richtig“ streichen können – hat man aber nicht.

Das alles sollte zu denken geben und bei allen weiteren Überlegungen berücksichtigt werden.
.

Ja, nun kann natürlich wieder ein „gut informierter“ Mitmensch kommen und mir die Rede von George Friedman beim Strategic Council zeigen, der dort nicht nur offen gesagt hat, daß die Europa-Politik der VSA in den vergangenen 100 Jahren vor allem darauf ausgerichtet war, ein Bündnis zwischen Rußland und Deutschland zu verhindern, sondern der danach auch als angebliches „Problem“ dargestellt hat, daß es jetzt darauf ankäme, „wie sich die Deutschen entscheiden werden“ – für die transatlantische (mit VSA und NATO) oder die europäische (mit Rußland) Partnerschaft.Fridman,

Da fühlte sich so mancher „Kenner“ der deutschen Geschichte durch diese Aussage darin bestätigt, daß mit „die Deutschen“ nicht wir rechtlose Sklaven hier in BRDnien gemeint sein würden, sondern die sog. „Dritte Macht“, d.h. die Deutschen, welche sich zu Kriegsende nach Südamerika und in die Antarktis abgesetzt hatten und die international nach wie vor angeblich eine wichtige Rolle spielten.

Nach meinem Verständnis wollen diese Menschen den tatsächlichen Gang der Weltgeschichte in den vergangenen 70 Jahren nicht wahrhaben, der eindeutig gezeigt hat, daß es keine solche deutsche „Dritte Macht“ auf der Erde gibt – denn Möglichkeiten und Anlässe, sinnvoll „korrigierend einzugreifen“ hat es schon zur Genüge gegeben: spätestens als Gorbatschow 1989 erkennen ließ, daß er die russischen Truppen aus der Mitte Deutschlands zurückzuziehen beabsichtigt.

Die etwas seltsame Aussage des Mr. Friedman läßt sich nämlich auch anders verstehen.
Und zwar kann vorausgesetzt werden, daß sich dieser Herr mit der wahren Kosmischen Ordnung durchaus auskennt.
Somit weiß er ziemlich sicher, daß auf der geistige Ebene jeder Mensch in seinen Entscheidungen stets frei ist und zu nichts gezwungen werden kann.
Es muß ihm immer sein Einverständnis auf die eine oder andere Art „abgetrickst“ werden.
.

Ein solcher Trick ist schon von Andreas Clauss in seinen Vorträgen dargestellt worden – das „Konkludente Verhalten“, wo einfach aus dem Verhalten eines Menschen die Schlußfolgerung gezogen wird, daß er damit bestimmte Regeln und Fakten anerkennt – bis hin zum Vertragsabschluß!
Wir wollen das mal an einem einfachen Beispiel verdeutlichen.

Wenn jemand in der BRD der „Einladung“ folgend zu einer Wahl geht und dort seine Stimme abgibt, dann ist daraus Folgendes logisch zu schließen:
1. dieser Mensch hat freiwillig seine „Stimme“ abgegeben (und eigenhändig in einer Urne begraben!), d.h. für diese Wahlperiode, die nächsten 4 Jahre, hat dieser Mensch (ohne Stimme) nichts mehr zu sagen in der Politik dieses Landes;
2. dieser Mensch anerkennt damit freiwillig das politische System der BRD – die Parteiendiktatur, so wie sie aktuell besteht, – und unterwirft sich freiwillig dessen „Gesetzen“ (auch wenn diese von einem Bundestag gemacht werden, der seit 1955 noch nie in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gewählt worden ist – somit keinerlei rechtliche Grundlage haben – alles hinlänglich bekannte Fakten);
3. dieser Mensch ist freiwillig damit einverstanden, daß unabhängig von seiner persönlichen „Wahl“-Entscheidung diejenige Partei, die nach dem festgelegten (und sehr „undemokratischen“) Modus der Stimmenbewertung und -auszählung (Verhältniswahl) die relativ meisten als gültig anerkannten Stimmen erhalten hat, für die nächste Wahlperiode die Regierung stellen wird;
4. dieser Mensch wird sich freiwillig allen Regelungen, welche diese von einem ganz geringen Teil der Gesamt-Bevölkerung (10 – 18%) und in einem völlig intransparenten Wahlvorgang an die Macht beförderten Partei-“Funktionäre“ (und mit dem völligen Fehlen einer demokratischen Gewaltenteilung, denn die sog. drei Gewalten in der BRD sind vollständig in einem einheitlichen System miteinander verbunden, praktisch gibt es nur eine besonders strukturierte Exekutive – was ebenfalls jeder überprüfen und erkennen kann) in der nächsten Zeit „verabschieden“ (wohin?) werden, unterordnen.

All dies ist völlig folgerichtig, denn sowohl das politische System als auch die Regelungen zur sog. Wahl („Wahlgesetz“) sind ja für jeden Bürger jederzeit einsehbar und können auch verstanden werden – so sich der Bürger hinreichend intensiv damit beschäftigt.
Ja, er muß dazu all diese Dokumente und Verordnungen lesen, er muß sich mit der Juristensprache auseinandersetzen, diese verstehen lernen und kann das Ganze dann auch durchschauen.

Denn dem „mündigen Bürger“ wird in diesem Leben ganz klar eine „Holpflicht“ suggeriert, wenn er seine Verantwortung wahrnehmen will.
Dabei wird natürlich zielgerichtet „vergessen“, daß die Anzahl der geltenden gesetzlichen und sonstigen Regelungen (Steuer“recht“ u.v.a.m.) so riesig ist, daß sie nicht mal von extra dafür ausgebildeten Fachleuten gekannt und durchschaut werden können – was soll da der einzelne „Bürge“ tun?

Und auch logisch und folgerichtig: wer den Aufwand scheut, sich zumindest mit den wichtigsten Regelungen der BRiD-Besatzungsverwaltung vertraut zu machen, der muß sich mit den Lügen der Medien, die ihm als „vierte Gewalt“ und als „demokratisches Korrektiv“ verkauft werden, und der dort auftretenden „Experten“ zufrieden geben und wird die volle Wahrheit nie erfahren – dafür ist er aber selbst zu 100% verantwortlich.
.

Ein weiterer solcher Trick sind sog. „mündliche Verträge“ – eine relativ praktische Einrichtung, wenn es darum geht, einfache Transaktionen zwischen zwei Menschen „rechtlich einwandfrei“ durchzuführen.
Zum Beispiel, wenn ich meine Frühstückssemmeln kaufen will, dann benötige ich keinen schriftlich ausgearbeiteten Vertrag mit dem Bäcker, sondern durch das Betreten des Bäckerladens anerkenne ich automatisch die Regeln dieses Geschäftes, d.h. ich bin bereit, den ausgewiesenen Preis zu bezahlen (wenn mir dieser nicht adäquat erscheint, kann ich ohne etwas zu kaufen auch wieder gehen – oder versuchen zu „handeln“) und ich verpflichte mich bedingungslos, für die bestellte und entgegengenommene Ware sofort und ohne Abschlag die vom Bäcker geforderte Summe zu bezahlen, ohne daß ich Einsicht in die Kalkulationen des Bäckers und dessen wahre Aufwendungen genommen habe.
All das (und noch mehr, zum Beispiel: Reklamation ist nur möglich, solange die Ware noch „frisch“ ist etc.) ist Bestandteil des mündlichen Vertrages, der mit meiner laut geäußerten Bestellung „zwei Semmeln, bitte“ als abgeschlossen gilt.

Nun wird diese praktische Einrichtung des mündlichen Vertrages natürlich auch mißbraucht, und zwar für Vorgänge, die nicht so einfach sind wie der Einkauf beim Bäcker oder Metzger.
Beispielsweise werde ich zu einer Gerichtsverhandlung (ein-)geladen, ich gehe dort hin und dann wird aufgerufen „in Sachen X gegen Y“ (mit „Sachen“ sind ich und mein Widerpart gemeint, nicht unser „Fall“).
Wenn dann der freundliche „Richter“ sagt „nehmen Sie bitte Platz“ und ich setzte mich darauf hin, dann habe ich damit (durch Folge leisten zu dieser Aufforderung – durch konkludentes Handeln) genauso einen mündlichen Vertrag abgeschlossen wie beim Bäcker – nur mit etwas anderem Inhalt:
Ich anerkenne damit den Richter in seiner Funktion als Schiedsrichter und unterwerfe mich freiwillig dem „Urteil“ genannten Richterspruch zu meinem Fall, den ich (oder mein Widerpart, mit dem ich mich gütlich nicht einigen konnte) mit meinem (seinem) freiwillig gestellten Antrag erst ins Rollen gebracht habe.
Und ich erkläre mich mit allen „gesetzlichen Regelungen“, die dieser Richter da zugrunde legt oder zurate zieht, genauso freiwillig einverstanden, und vieles andere mehr – all das ist genauso Vertragsbestandteil dieses mündlich abgeschlossenen Vertrages, den ich durch mein konkludentes Handeln, indem ich der Aufforderung des Richters Platz zu nehmen gefolgt bin, freiwillig eingegangen bin.

Wer jetzt wutschnaubend meint, er hätte von einem solchen eingegangenen Vertrag überhaupt nichts gewußt, dem wird meist geantwortet werden: „Unwissenheit schützt vor den Folgen nicht“ – dies ist ein „juristisches“ Grund-Prinzip, das jedem von uns von Kindheit an bekannt ist.
Natürlich ist es nicht ganz „einwandfrei“, wenn bei solch komplizierten Zusammenhängen ein einfacher mündlicher Vertrag eingegangen wird – aber es hat sich ja noch niemand laut und deutlich dagegen ausgesprochen (und eine hinreichend große Anzahl von Menschen dazu gebracht, dieses abzulehnen).
.

Ein weiterer solcher Trick, den Menschen freiwillig in ein Vertragsverhältnis zu bringen, ist der Antrag, den ich immer mit meiner Unterschrift abschließe.
Bitte alle zu bedenken:
jedes Mal, wenn ich etwas unterschreibe, bin ich einen Vertrag eingegangen.
Ist das allen klar?

Übrigens: meist unterschreibt von der „anderen Seite“ niemand – warum wohl?

Jede/r überlege bitte mal, was und wie oft sie/er etwas beantragt: Mitgliedschaften, „Ausweise“ etc.
Und jede/r tut das immer freiwillig – niemand kann dazu gezwungen werden.
Wenn mir etwas als „Pflicht“ aufgenötigt wird, dann wird das für mich erst zur Pflicht, wenn ich mich damit einverstanden erkläre – d.h. wenn ich das als meine Pflicht anerkenne (Ausweispflicht, Steuerzahlungspflicht etc.).

Wenn ich zum Beispiel einen PERSONAL-Ausweis beantrage, dann bekunde ich damit freiwillig meinen Willen, Mitarbeiter (Personal) in dieser BRD-Organisation zu werden.
Und damit unterwerfe ich mich genauso freiwillig den Regelungen und Statuten („Allgemeine Geschäftsbedingungen“), die in dieser Organisation gelten: Grundgesetz, „Gesetze“, Verordnungen usw.
Ich gehe einen Vertrag ein – genau wie einen Arbeitsvertrag.

Beim Arbeitsvertrag ist mir klar und ich stimme freiwillig dem zu, daß ich allen Regeln, die im Unternehmen gelten, zu folgen habe, d.h. arbeitstäglich früh zu einer bestimmten Zeit dort zu erscheinen habe, meine Arbeitsleistung uneingeschränkt diesem Unternehmen zur Verfügung zu stellen habe etc.
Im Gegenzug ist das Unternehmen verpflichtet, mir dafür meinen Arbeitsplatz und alle notwendigen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, mir entsprechende Anweisungen zu geben, mir die relevanten Vorschriften zur Kenntnis zu geben etc. – und mir am Monatsende die vereinbarte Ent-lohnung auszuzahlen (eigentlich in bar).

Beim Antrag auf Mitgliedschaft in der BRD-Organisation, als Personal dieses bei D&B gelisteten Unternehmens (andere Organisationen werden dort nicht gelistet!), gehe ich genau dieselben Verpflichtungen ein, d.h. ich bin freiwillig bereit, mich der „öffentlichen Gewalt“ zu unterwerfen, alle geltenden Regeln einzuhalten, die jeweils geltenden Tributzahlungen (Steuern, Abgaben, Zölle etc.) ohne Kenntnis der zugrundeliegenden Kalkulationen zu entrichten etc. – im Gegenzug stellt mir die Firma Leistungen zur Verfügung, wie öffentliche Ordnung und Sicherheit, Infrastrukturen, „Bildung“ für meine Kinder, „Teilhabe“ am politischen System etc. pp.
.

Ein weiterer Mechanismus, den Menschen aus seiner Macht zu führen ist der NAME – durch Verwendung desselben (in Großbuchstaben) anerkennt der Mensch, daß er eine Sache ist, eine juristische (nicht natürliche) Person (von lat. „persona“ = die Maske des Schauspielers).
Dazu bitte die vorhandenen Beiträge lesen – oben unter „Suche“ bitte eingeben „Mensch Person“.
.

Wir erkennen:
Jede/r kann und muß sich also mit all diesen Dingen befassen und sich damit auseinandersetzen – wenn sie oder er eigenverantwortlich leben will.
Wer das nicht tut, der begibt sich freiwillig in die Hände jeglicher „Spezialisten“ und „Experten“ (z.B. der „Anwälte“ – sie „walten an“ unser statt -, die natürlich in erster Linie ihre eigenen materiellen Interessen vertreten, und erst in zweiter Linie die ihres „Mandanten“ = ) und damit unter deren Machtausübung.
Auch das dürfte nun klar sein. 😉
.

Zurück zum Ausgangspunkt.
Unabhängig davon, daß „deutsches Recht“ erst seit der Nationalsozialistischen Herrschaft Geltung hat – vorher gab es nur das Recht der Bundesstaaten, das erst mit der sog. „Weimarer Verfassung“ begonnen wurde aufzulösen – und der offensichtlichen Anwendung von Gesetzen aus den 30er Jahren (Staatsangehörigkeit, Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommenssteuer usw.) auch in der BRiD, und
unabhängig davon, daß alle „Staats- und Rechtsordnungen“ seit 1918 die auf dem Territorium des Deutschen Reiches gültigen Gesetze nur überlagern und damit zwar „geltendes Recht“, aber niemals völkerrechtlich gültig geworden sind – gilt:
jegliches menschengemachtes „Recht“ – auch Völkerrecht, UCC und päpstliche Bullen – ist dem Naturrecht / Kosmischen Recht untergeordnet.
Mehr dazu bei OPPT.

Wir Menschen können also eigenverantwortlich handeln, indem wir darauf achten, welche mündlichen und schriftlichen Verträge wir eingehen und welche berechtigten Schlußfolgerungen sich logisch aus unserem „konkludenten Handeln“ ergeben.

Wir werden also die Angebote und Aufforderungen, die an uns von verschiedenen Seiten herangetragen werden, nicht mehr so einfach annehmen, sondern konsequent darauf achten, daß wir immer in unserer natürlich gegebenen Macht bleiben und uns nicht unbewußt irgendwelchen „fremden“ Regeln unterwerfen.

Und genau davor haben alle Mächtigen dieser Welt panische Angst:
daß wir Menschen nicht mehr mitmachen im jetzigen verlogenen System, das erst durch unsere Mitwirkung zustande und in Funktion kommt, daß wir die uns zugedachten Rollen nicht mehr mitspielen, sondern eigenverantwortlich leben.

Wenn wir aufhören, selbst ein Rädchen im großen Unterdrückungsmechanismus zu sein, dann braucht auch keiner mehr Angst vor Gewalt zu haben – es kann auch mit Gewalt immer nur für einen ganz geringen Zeitraum die Wirksamkeit der Kosmischen Ordnung „übertrumpft“ werden – und auch nur, wenn wir das zulassen.
Wenn wir rechtzeitig alle „unsauberen“ Angebote ablehnen, dies durch unseren sinnvollen Widerstand deutlich machen und auf unserem natürlichen Recht bestehen, kann uns niemand etwas anhaben.

Das muß jede/r von uns begreifen und verinnerlichen, das muß uns klarwerden, daß es so ist und nicht anders:
Jede/r von uns ist der Herr bzw. die Herrin des eigenen Lebens – wie anders könnte jede/r sonst dafür verantwortlich sein?

Luckyhans, 16. Januar 2016

54 Kommentare

Eingeordnet unter Freiheit, Recht, Videos

54 Antworten zu “„Deutsches“ Recht

  1. Nachtrag:
    In meinen Unterlagen der Ausbildung zum Rechtssachverständigen fand ich die folgende Legaldefinition: Unter Deutschland ist nach der Legaldefinition des SHAEF Gesetz Nr. 52 (Art. VII 9e) nur das Gebiet des Deutschen Reiches nach seinem Bestand vom 31. Dezember 1937 zu verstehen. Nachweis: Kontrollratsgesetz Nr. 52 – US Lizensnr. US-W-1025 – Der heute noch gültigen Reichsverfassung der Nationalversammlung zu Frankfurt von 1848 ( zu finden im Reichsgesetzblatt – 1stes Stück. Ausgegeben Frankfurt a. M., den 29. September 1848), dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877 (22.03.1924) und allen weiteren Reichsgesetzen ist bis heute das Alliierte Besatzungsrecht völkerrechtswidrig aufoktroyiert. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Vereinigtes Wirtschaftsgebiet (siehe GG Artikel 133) ist nur die Fortsetzung der Weimarer Verfassung von 1919 und des Alliierten Besatzungsrechts.

    Amtspersonen stellen über Haftungssicherungsverträge unstreitig, daß die jeweils durch Parteien-Selbstermächtigung illegal registrierte „Bundesrepublik Deutschland“ der Rechtsnachfolger vom Dritten Reich im Rechtsstand 31.12.1937 ist und Amtspersonen eigenhändig die vom Reichskanzler [AH] unterzeichneten Statuten eigenhändig anwendet.

    Amtspersonen stellen unstreitig, daß der Oberste Befehlshaber der Dreimächte (Obama) am 05.06.2009 in Ram-stein erklärte „Germany is an occupied country and it will stay that way“, solange wie Amtspersonen im Gebiet Deutschland im Stand 31.12.1937 die verbotenen Statuten vom 3. Reich anwenden.

    Unverbrüchliches Rechtsprinzip gültig: Kein Gesetz ohne Vertrag, wobei „Vertrag“ auch bedeutet: „Vertragserklärung über eine Verbindlichkeit samt aller die Verbindlichkeit konstituierenden schriftlichen Belege“.

    Unverbrüchliches Rechtsprinzip gültig: Keine substantiellen Rechte ohne Rechteableitung der Rechteerbfolge vom originären Rechteträger (terrigener Mensch) durch Urkunden mit der Beweiskraft wahr, echt und richtig; wobei „substantielle Rechte“ bedeutet: „Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat“.

    Like

  2. Empfehlung im Zeitalter von Handelsrecht und UCC:
    Der Wassermann empfiehlt allen Parteien, die auf eine Schiedsgerichtsbarkeit in ihren Verträgen Bezug nehmen wollen, folgende Schiedsvereinbarung: / Aquarius advises all parties wishing to make reference to Arbitration in their contracts to use the following arbitration clause:

    Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden ausschließlich durch das Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer (zhk.ch) unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Die Sprache des Verfahrens ist Deutsch, es entscheidet ein einzelner Schiedsrichter nach der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung (Swiss Rules) -oder- der Internationalen Schiedsgerichtsordnung UNCITRAL und der Schiedsspruch ist für alle beteiligten Parteien endgültig und bindend (Übereinkommen zu Schiedssprüchen, New York 10.06.1958).

    All disputes arising in connection with this contract or its validity shall be finally settled according to the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) and exclusively by arbitration of the Zurich Chamber of Commerce (zhk.ch) without recourse to the ordinary courts of law. The language of the legal proceedings is German, it is decided by a single arbitrator after the „Swiss Rules of International Arbitration“ (Swiss Rules) -or- Rules of International Arbitration UNCITRAL and the arbitral award is for the involved parties final and binding (conventions on arbitration awards, New York 06.10.1958).

    Hinweis zur Unterschriftsleistung bei handelsrechtlichen öffentlichen Einrichtungen:
    – Unterschriftsleistung erfolgt ohne Präjudiz und ohne Obligo sowie auf Basis Naturrecht (ius naturale, ius cogens), jegliche Verstöße sind unheilbar nichtig!
    – accomplishment of Signature / afford of Signature is without prejudice and without oblige/obligate/commitments as well as based on natural law (ius naturale, ius cogens), any violations are incurably void!

    – Unterschriftsleistung erfolgt als Treuhänder ohne Präjudiz und ohne Obligo UCC 1-308 für den Geschäftsherrn
    – Signature performance takes place as a trustee without prejudice and without commitments/recourse according to UCC 1-308 for the principal

    Like

  3. @Dude – Egal ob in Terrorhelvetien oder im Vasallenstaat BRiD, der gewohnte freie Handel freier Menschen (Handelsbrauch) ist blockiert, die verfassungsmäßige Ordnung wird zerstört und der Mensch versklavt. Mit dem Haftungssicherungsvertrag (HSV) hatten wir ein Werkzeug in der Hand gehabt, mit welchem ein Freier Handel die verfassungsmäßige Ordnung hatte wieder herstellen können. Das System verbrannte Erde und ausgeplünderte Menschen zu stoppen, war eine Herausforderung für ALL-e gewesen, egal ob in Zürich, London, Paris, Berlin oder anderswo.

    Like

  4. Am Montag, dem 21. März findet um 11.30 Uhr vor dem Amtsgericht in Pasewalk (Sitzungssaal III / 1. OG Altbau) eine Verhandlung gegen Werner May statt wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Personalausweisgesetz.
    Er wird den Nachweis führen, das das Personalausweisgesetz ungültig ist. Das bedeutet, daß auch alle Personalausweise ungültig sind.
    Da dies für die gesamte Öffentlichkeit von Interesse ist, sind Sie herzlich zu der Verhandlung eingeladen. http://www.widerstand-ist-recht.de

    Wahlbetrug in der BRD-0037B-Sklaverei, Personalstatus, BIZ und Justiz1

    http://www.freiemenschen.ch/content/urkunde-amtlicher-ausweis-strafbarkeit-ausstellung

    Like

  5. Nachtrag: An alle in meinem Verteiler,

    gestern sollte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Pasewalk stattfinden, weil ich keinen Personalausweis beantrage. Die Verhandlung war aufgehoben worden, was man mir jedoch nicht mitgeteilt hatte. Etwa 30 Interessenten waren angereist um daran teilzunehmen.

    An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an diejenigen die mir Glück, Erfolg oder Gottes Beistand gewünscht hatten oder sogar persönlich erschienen waren.

    Da die Türen des Gerichts für uns verschlossen waren und wir keine Auskunft darüber erhielten, warum sich kein Richter der „Sache“ mehr annehmen will, sind wir gemeinsam in ein Cafe gegangen und haben in gemütlicher Atmosphäre über den Inhalt der Verteidigungsrede und grundsätzliche Themen diskutiert.

    Die Begründung, warum der Personalausweis ungültig ist findet ihr hier als pdf-Datei: http://www.widerstand-ist-recht.de/aktion/perso.pdf

    und hier als Film bei youtube: https://www.youtube.com/watch?v=jxMvRDxq6LA.

    Da ich keine Urheberrechte beanspruche könnt ihr gerne alles ohne Rücksprache verwenden.

    Nochmals Danke und LG Werner

    Like

  6. Legaldefinition Deutsches Recht (unsere Zeit gebietet Klarheit – weitere klärende Gedanken jederzeit erwünscht):

    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22519/legaldefinition – Erläuterung eines Rechtsbegriffs durch das Gesetz selbst (Bundeszentrale für politische Bildung)
    http://www.duden.de/rechtschreibung/Recht
    http://www.duden.de/suchen/dudenonline/deutsches%20recht
    #1) Ableitung – Deutsches Recht: Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens in Deutschland; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen in Deutschland; Rechtsordnung in Deutschland

    Köbler, Juristisches Wörterbuch:
    #Legaldefinition ist die vom Gesetzgeber in ein Gesetz eingefügte Bestimmung des Inhalts eines Begriffs, mit dem der Gesetzgeber diesen begriff Verbunden wissen will.
    #Recht ist der zentrale Begriff der Rechtswissenschaft, der so komplex ist, daß er sich außer als das Richtige nicht mehr sinnvoll einheitlich bestimmen läßt. Umso wichtiger sind seine einzelnen besonders bestimmten Bedeutungen, die sich vielfach in Gegensatzpaaren gegenübertreten …
    #2) Ableitung – Deutsches Recht ist dabei entweder nur das in Deutschland – auf germanistischer Grundlage – entwickelte Recht oder das überhaupt in Deutschland jemals in Geltung befindliche Recht.

    #HSV: Amtspersonen hatten die Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip unstreitig gestellt: Keine substantiellen Rechte ohne Rechteableitung der Rechteerbfolge vom originären Rechteträger (terrigener Mensch) durch Urkunden mit der Beweiskraft wahr, echt und richtig; wobei „substantielle Rechte“ bedeutet: „Niemand kann Rechte übertragen, die er selbst nicht hat“.
    #HSV: Amtspersonen hatten die Gültigkeit vom unverbrüchlichen Rechtsprinzip unstreitig gestellt: Kein Gesetz ohne Vertrag, wobei „Vertrag“ auch bedeutet: „Vertragserklärung über eine Verbindlichkeit samt aller die Verbindlichkeit konstituierenden schriftlichen Belege“.
    # HSV: Amtspersonen hatten die gesamtgesellschaftliche Anerkennung vom Rechtsgrundsatz unstreitig gestellt, daß nichts geregelt gewesen war, was nicht auch gerecht und in beiderseitiger / partnerschaftlicher / gesamtgesellschaftlicher Übereinstimmung (Konsens mit Vertrag, Konvent mit Gesellschaftsvertrag) geregelt worden war. (Grundsatz frei nach Abraham Lincoln)

    #3) Ableitung – Deutsches Recht: Gesamtheit der gesamtgesellschaftlich (auch vorkonstitutionell) und staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens in Deutschland; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen in Deutschland als konstitutionelles Recht seit der Paulskirchenverfassung 1849 (Die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung genannt, war die Verfassung für einen geeinten deutschen Bundesstaat – RGBl. v. 28. April 1849); Rechtsordnung in Deutschland mit dem Deutschen Volk als Rechtsträger des deutschen Rechts bis zum Putsch vom 09.11.1918 und anschließender Parteien Selbstermächtigung mit Beginn der Ära der Parteien-Oligarchie in Deutschland;
    Erinnerung: 9. November 1918: der Verrat an einer ungeschlagenen Armee; Putsch des Reichskanzlers Max von Baden, als dieser eigenständig und selbstermächtigt seinen Geschäftsbereich auf Friedrich Ebert, den nicht legitimierten SPD-Parteichef und damit auf eine politische Partei übertrug; Sturz Kaiser Wilhelms II; Novemberrevolution und anschließende vom Versailler Friedensdiktat aufgezwungene künstliche Wahlmännerdemokratie – die Firma “Weimarer Republik”;

    Like

  7. Pingback: Von Eliten-2 | Sei herzlich Willkommen beim Dude

  8. Pingback: Und wem glaubst DU? | Sei herzlich Willkommen beim Dude