Offener Brief an die Zürcher Justiz; Fall Mansour

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Guten Tag Frau K., (Angestellte Rechnungswesen Zürcher Gerichte)

in Ihrer Funktion als Rechnungsstellerin für (zuweilen fragwürdige) Leistungen und Entscheide des Verwaltungsgerichtes Zürich sandten Sie mir kürzlich 2 Rechnungen, um von mir 1718.- sowie in einer weiteren Rechnung mehr als 1200.- zu fordern. Im April 2013 wurde mein Ehemann schwerkrank brutal aus der Schweiz ausgewiesen. (Ich bin noch unschlüssig, ob ich für die Tatsache, dass man mir den Sonderflug für diese brutale Zwangsausschaffung nicht auch in Rechnung stellte, dankbar sein sollte-).

Im Entscheid Ihres Arbeitgebers Verwaltungsgericht (wie Sie ja sicherlich wissen, tatsächlich eine eingetragene Firma), erklärte man mir -und nicht zum ersten Mal in unserer langjährigen, höchst skandalösen Justizgeschichte welche sich die Stadt Zürich mit mir und meinem Mann leistete (dazu aktenkundiges Zitat des ex-Gefängnisdirektors Ueli Graf kurz vor der Zwangsausweisung: „…hat sich unser Justizsystem im Falle Mansour ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert.“), dass diese Zwangsausweisung sowie die vorangehende 3.5Jahre welche mein Mann rechtswidrig und unschuldig in Haft verbringen musste schon seine Richtigkeit habe. Tja…

Obwohl es aufgrund des Unrechtes welches man durch die sogenannte „Justiz“ in das Leben meines Mannes und mir brachte eher angezeigt wäre, dass die Justiz UNS bezahlt anstatt weiter Geld zu verlangen (trotz Bundesgerichtsentscheid und Entlassung wurde unsere Schadensersatzforderung von über 200’000.- für die ungerechtfertigten Jahre Lebensraub in Haft mit einer fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, da unser damaliger Anwalt Beat Wieduwilt einen Fehler anfangs der Inhaftierung machte und man uns diese aufgrund dessen folgend als „akzeptiert“ andichtete), habe ich, wie mir durchaus bewusst ist, keine Wahl, als auch diese völlig unangebrachten Forderungen des Staates Schweiz noch zu bezahlen.

80’000.- private Anwaltskosten für grobe Justizwillkür von Gerichtspräsident Kurt Balmer-

Anmerken möchte ich für Sie persönlich noch (da Sie anzunehmenderweise neben Systemangestellter auch selbstdenkender Mensch mit gesundem Menschenverstand sind):

seit der Inhaftierung im Dez.2009 als sich mein Mann freiwillig auf einen Anruf bei der Stadtpolizei Zürich (Polizist Cyril Meyer) meldete und seither ohne, dass wir uns als Ehepaar darauf vorbereiten oder wenigstens voneinander verabschieden konnten, inhaftiert wurde, habe ich ca. 80’000.- von meinem privaten Geld an die Justiz und Anwälte für diese Schweinerei bezahlt.

(Und noch eine kleine Klammer: mein Mann hätte Anrecht auf unentgeltliche Rechtsvertretung gehabt, welche man ihm jedoch mit der „Begründung“ verweigerte, sein Anliegen auf Freilassung sei „aussichtslos“ (sic).

Drei Jahre rechtswidrige Haft um „freiwillige Therapie“ (ohne bewiesene Tat) durchzudrücken-

Es interessierte 3 Jahre später leider auch hier niemanden, dass schlussendlich das Bundesgericht erklärte, die Inhaftierung sei nicht nachvollziehbar gewesen und auch nicht, dass man -3 Jahre später- DIE THERAPIEHAFT AUFHOB, OHNE, DASS EINE THERAPIE JEMALS BEGONNEN HÄTTE…
-Sprich, so „aussichtslos“ wäre das Anliegen auf Freilassung also doch nicht gewesen, demnach auch die unentgeltliche Rechtsvertretung hätte gewährleistet müssen –

Androhung von Zwangsmedikation zur Herstellung einer „gewissen Therapiebereitschaft“-

Während dieser Zeit scheute die Zürcher Justiz auch nicht davor, meinem Mann direkt mit Zwangsmedikation zu drohen um eine „gewisse Therapiebereitschaft“ herzustellen… Fühlen Sie sich bei solchen Dingen nicht auch an vergangene Zeiten unseres Nachbarlandes Deutschland erinnert? Man drohte uns tatsächlich, meinen Mann an ein Bett zu fesseln und ihm gegen seinen Willen bewusstseinsverändernde Medikamente in seine Venen zu spritzen!! So geschehen hier in unserer doch immer so scheinheilig menschenrechts-achtend propagandierten Schweiz. Beschämend, finden Sie nicht?

Mit solchen „Details“ befasst sich die Zürcher-Justiz aber nicht. Irgendwie kann am Ende nach Gesetz alles zurechtgerückt -oder verbal zurechtgehämmert und geprügelt werden… Da wird auch schon mal ein jahrelanger fester Wohnsitz eines Menschen „ausgeklammert“ um seine Deportation mit Fesselung und vorangehender Gewaltanwendung seitens der Polizei (im Verhältnis 1:4 oder mehr) durchzubringen. Die Schweizer Justiz ist tatsächlich eine Wundertüte der (brutalen) Ideen wenn es um „Wegfindungen“ geht.

Was ich zu dieser neuen Rechnung demnach nun sagen würde, können Sie sich also denken. – Sie ist ein Hohn.

Anstatt Freilassung nach 3 Jahren rechtswidriger Folterhaft folgte Ausschaffungshaft-

Gerne informiere ich Sie auch noch kurz über den Höhepunkt dieses CH-Justizskandales den mein Mann und ich mit unserer wertvollen Lebenszeit nach der Ausweisung bezahlen mussten/müssen:

anstatt meinen Mann bei der Entlassung aus dem Gefängnis Pöschwies endlich in unser nach wie vor bestehendes Zuhause in Zürich zu entlassen  (so wie man uns dies im persönlichen Gespräch noch wenige Tage zuvor versprach; Zitat von ex-Gefängnisdirektor Ueli Graf hierzu in den Akten: „…unser System hat sich im Falle Mansour ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert.“, sodass wir uns gemeinsam von den langjährigen PSYCHISCHEN FOLTERUNGEN die wir durch die Justiz/PPD  und deren diversen Rechtsbrüchen (leicht beweisbar, aber das interessiert nicht, wenn es etwas zu „verwischen“ gibt gell), erlitten haben hätten erholen können, wurde er -schwer lungenkrank unter ärztlich bestätigter Todesgefahr von Migrationsamtsarzt Dr.Daniel Weill, Bern- brutal per Sonderflug nach Libanon, einem Land im Kriegszustand deportiert.

Ablauf einer brutalen Zwangsausschaffung aus der Schweiz

Falls Sie die Details zu dieser Ausweisung im Hergang interessieren, hier die Details dazu (für starke Nerven):

und hier eine der (un-)verantwortlichen Richterinnen welche diese Tragödie u.a. mittels Aktenfälschung (Leugnung von festem

Wohnsitz sowie absichtliches Nichtvermerken der langjährig bestehenden Ehe) beschlossen:

Warum ich mir die Mühe mache, Ihnen das alles mitzuteilen: nicht etwa in der Hoffnung, dass sich für unsere Lage dadurch etwas ändert, auch nicht, weil ich etwa Mitleid oder ein paar gute Worte von Ihnen erwarte, sondern, da es Ihnen als Mensch ev. etwas Anstoss gibt zu hinterfragen, an welcher Stelle, in welchem System Sie tatsächlich arbeiten. Sinn einer solchen Stelle kann es ja nicht sein, ohnehin bereits schwer geschädigte Schweizer noch mehr auf solche Art und Weise weiter dazu zu zwingen, ihre Peiniger mit solchen Summen zu entlöhnen – oder nicht?

  • Wären SIE betroffen, Ihr Leben, Ihre Kinder, Ihre Ehe, Ihre Familie, was würden SIE denken?

Und seien Sie unbesorgt, ich erwarte keinerlei Reaktion auf meine Zeilen von Ihnen. Ignoranz bin ich durch die Justiz seit 2009 gewohnt. Man nennt dies dann jeweils „Effizienz“, obwohl genau dies eines der Grundübel unseres Justizsystems ist: alles wird über Jahre einzig in Akten abgehandelt und von Stelle zu Stelle geschoben, ohne, dass man als Betroffener überhaupt Gelegenheit erhält, sich im direkten, persönlichen Gespräch zu erklären und Sachverhalte zu berichtigen die sich dann -falsch notiert- verheerend auswirken.

Während 3 Jahren wurden mein Mann und ich nie befragt obwohl wir uns täglich bemühten-

Meinen Mann und mich hat man während mehr als 3 Jahren nie befragt… Hätte man es getan, wäre mein Mann niemals unschuldig -aufgrund falschen Annahmen der PPD-Mitarbeiter- in Haft gekommen, wir wären nun in unserem gemeinsamen Zuhause in Zürich und Sie hätten diesen Brief nie bekommen-

Lange Rede kurzer Sinn:

aufgrund meiner Lage derzeit weder Festanstellung noch irgendwelche finanzielle Unterstützung von einem Amt oder privater Seite her zu haben, bin ich gezwungen, die Forderung per Ratenzahlung anzugehen.

Zu Ihrer Rechnung erhielt ich zusätzlich auch noch eine weitere in Höhe von über 1000.- (ebenfalls Gericht ZH) welche ich auch zu zahlen genötigt werde. Ebenso habe ich noch ausstehende Anwaltskosten welche ich zurzeit begleichen muss. Ich hoffe darum sehr auf Ihr Entgegenkommen, die Ratenzahlung zu 20.- pro Monat im Moment zu akzeptieren und mir dafür Einzahlungsscheine zukommen zu lassen.

Ich grüsse Sie,

Marion Mansour

Website zum Fall Mansour
Nachtrag: Ratenzahlung wurde bewilligt-

Rechnung 1 001

15 Kommentare

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15 Antworten zu “Offener Brief an die Zürcher Justiz; Fall Mansour

  1. MURAT O.

    Hat dies auf MURAT O. rebloggt.

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  2. Hat dies auf bumi bahagia – glückliche Erde rebloggt und kommentierte:
    Di suuberi Schwiiz.
    thom ram, 25.08.2015

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  3. Hawey

    Hat dies auf meinfreundhawey.com rebloggt.

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  4. Senatssekretär FREISTAAT DANZIG

    Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt und kommentierte:

    Glück, Auf, meine Heimat!

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  5. Sandra

    Ich kann es kaum fassen das Ihr nach so langer Zeit noch Rechnungen bekommen wo zu Zahlen sind. Die wissen wohl wo Ihr jetzt Wohnt und wie es euch geht. Als ob Ihr nicht schon genug leidet. Das ist typisch Schweizer Justiz. Auch ich habe schlechte Erfahrungen mit der Justiz gemacht. Musst für was zahlen wo ich Freigesprochen wurde, der Schuldig hat sich schon lange ins Ausland abgesetzt, da holte man halt bei mir das Geld für die Kosten. Da mir es finanziell nicht drin lag weiter zu Kämpfen blieb mir nicht anders übrig als zu Zahlen. Ich wünsche euch weiterhin Glück und hoffentlich Erfolg. Die Gerechtigkeit soll gewinnen

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  6. Auch wenn wir hier in Terrorhelvetien mit der GEZ nix am Hut haben – das heisst hier Rechnungs AG (Billag), halte ich es in Bezug zu all diesen ins Handelsrecht überführten Scheinbehörden und -Ämtern genauso wie der geschätzte Nikolai in Sachen GEZ.

    Von der Billag hab ich übrigens seit einigen Jahre meine Ruhe. Nachdem ich deren Kontrolleur mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohte und ihn aus dem Haus jagte, haben sie offensichtlich kapiert, was Sache (Res) ist. 😉

    Ps. https://dudeweblog.wordpress.com/2015/03/15/andreas-clauss-wege-zur-herstellung-personlicher-rechtsfahigkeit-und-souveranitat/

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  7. Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.

    Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

    Das Buch Gemeindeaktivierung: http://workupload.com/file/fLvGyBNc

    1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des Gebäudewertes)

    2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP, ESM usw.) gebunden !

    3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

    Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
    Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

    Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

    Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

    Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

    Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

    „Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

    Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

    Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
    „Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

    Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:
    Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

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  8. fini09

    Fazit: Ein Ausmass an Perfiditaet und Boesartigkeit wird an zwei Menschen
    propagiert im Namen des Gesetzes. Eine enorme Wut ueberfaellt
    mich! Es tut weh diesen Blog zu lesen und „machtlos“? nur einen
    Kommentar abzugeben! Deshalb meine Frage: ist da (k)eine
    Moeglichkeit um eine „Crowdfunding“ zu organisieren? Es kann nicht
    sein, dass dieses Unrecht so weitergeht. “Psycho-Killer“
    Frank Urbaniok, sog. Forensiker zusammen
    mit verkappt als Teilzeit-Richterin
    gehoeren WEG vom Fenster.
    @dude: ist da ein Weg fuer Crowdfunding? Danke fuer’s lesen. LG

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  9. fini09

    Der Kommentar ist leider nicht ganz vollstaendig angekommen, Teile sind
    im Nirwana verschwunden. Ist nicht so relevant, waren „fiese Woerter“, vielleicht gut das sie weg sind. Relevant ist das das Ehepar Mansour finanzielle Hilfe bekommt…!

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  10. fini09

    Sorry, Schreibfehler, Ehepaar

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  11. @fini09

    Schade. Mir gefallen ‚fiese Wörter‘ wenn sie thematisch perfekt passen. 😉

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  12. fini09

    @dude
    u.a.:
    „verkapptes Ungeheuer“ – bezog sich auf Frau Teil-Zeit Richterin.
    Is gar nicht so fies…;)

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  13. ich würde auch helfen so gut ich kann … ich denke auch das wir hier was machen müssen …

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  14. Ich kann Euch dazu noch dies berichten: selbstverständlich wurde auch unsere Schadensersatzklage von über 200’000CHF (für die 3 Jahre unrechtliche Haft meines Mannes) vom Zürcher Obergericht abgewiesen. Begründung: unser 1.Anwalt hätte damals nicht sofort ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Somit sei „klar“, dass wir die unrechtliche Inhaftierung AKZEPTIERT (sic!) hätten. Tja, was soll man zu so einem Schwachsinn noch anmerken… Somit zahlen wir mit unserem Leben für den Fehler eines unfähigen Anwaltes. Auch zählte es für das Zürcher Gericht offenbar zu unserem „Akzeptieren der Haft“, dass ich mehr als 3 Jahre lang mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für die Freilassung und Aufdeckung dieses Skandals gekämpft habe. Klar, alles Zeichen unserer „Akzeptanz“… Leute, die CH-Justiz ist eine einzige FARCE. Ein Bananenstaat der erstaunlich lange noch die Fassade der weissen Weste aufrechterhalten kann. Doch es brökelt und brökelt überall. Verweise hier gerne auf neue Videos von mutigen Schweizern die von ihren Schicksalen erzählen: „Schweizer Psychiatrieopfer brechen ihr Schweigen“.

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