Demächst ist es wieder so weit. Kommenden Sonntag, den 14. Juni, werden alle stimmberechtigten Schweizer zur Urne gerufen.
Es sind viele Vorlagen, welche anstehen – die meisten davon ziemlich irrelevant. Da ich aktuell knapp bei Zeit bin und meine bisherigen, sehr umfangreichen Volksabstimmungs-Werke mit Arbeitsaufwand von ca. zehn Stunden eh auf viel zu wenig Interesse stiessen, halte ich mich dieses mal kurz, und beschränke mich auf die Nein-Parolen zur PID-Vorlage und der RTVG-Revision (BILLAG-Freibrief – vgl. GEZ-Zwangsabgaben).
Zunächst also zur PID-Revision (Bundesbeschluss über die Änderung der Verassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich), konkret BV Art 119, 2, c:
Momentaner Wortlaut:
Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben; die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.
Wortlaut der Volksabstimmungsvorlage/Revision:
Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben; die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.
Ist euch das kleine, feine, aber sehr entscheidende Detail aufgefallen? 😉
Selbstverständlich wäre eine vernünftige Vorlage, diese Genpfuschschnipseleien und Laborsauereien zwecks weiterer Perfektionierung der huxleyanischen schönen neuen Helvetiawelt vollumfänglich zu kippen bzw. ein grundsätzliches Verbot all dieses Pfuschs in den natürlichen Lauf des Lebens verfassungsrechtlich zu verankern. Da dies aber vermutlich schon zu spät ist, weil dieser teuflische Verfassungs-Artikel 119 bereits Gültigkeit besitzt, und es den entnaturierten Eugenik-Psychopathen so wie aktuell bestehend offensichtlich noch zu wenig weit geht, ist diese fatale Änderung für jedes natürliche Lebewesen Mensch selbstverständlich klar abzulehnen. Da gibt’s gar nix zu diskutieren, denn wir brauchen keine Retortenbabies, Klone und Zombies, sondern sollten uns endlich auf den Weg zurück zur Natur begeben.
Klagemauer hat dazu eine gute Sendung produziert, die das Wesentliche heraushebt.
Originalquelle/Textversion: http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=gesundheit&id=5981
Der Schweizer Seitenbetreiber Walbei hat unter dem Titel „Präimplantationsdiagnostik: Unbehagen und Goldgräberstimmung“ eine ausführliche Abhandlung zum Thema verfasst, die mir zwar noch viel zu wenig weit geht, aber durchaus auch gleichgeschaltete Systemsklaven zum ernsthaften Nachdenken in Richtung NEIN anzuregen vermag.
Desweiteren empfehle ich eine zusätzliche, vertiefende Sendung von Klagemauer mit dem Titel: „PID-Studien: Warum wir das Werkeln am Embryo nicht beginnen sollten“
Originalquelle/Textversion: http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=gesundheit&id=6023
Die vierte Bundesvorlage geht um eine Gesetzesrevision zur BILLAG (Rechnungs AG!) – Gebührenpflicht (Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, RTVG).
Es geht darum, dass bei Annahme ab sofort jeder schuldendienstleistende Sklave dieser Terrordiktatur (also jeder Bürger, der irgend ein Gerät besitzt, das theoretisch diesen schafsmedialen Dünnpfiff empfangen könnte; ob er das nutzt, also sich das Hirn weichkochen lässt, oder nicht, ist dabei unerheblich) ausnahmslos für die schafsmediale Propaganda des Monopolisten SRF („Die Krim wurde annektiert“ *lolol* nur ein Bsp. von Millionen möglichen 😉 ) die horrenden Beträge von über 400 Franken jährlich bezahlen soll, was natürlich auch abzulehnen ist.
Auch hier ist zu sagen, dass eine sinnvolle Vorlage wäre, wenn diese Schuldendienstsklavenzwängelei komplett abgeschafft würde, womit die private Rechnungs AG überflüssig würde, und SRF künftig nur noch die Einnahmen für ihre Propaganda und überteuerten Panem-et-Circenses-Ausstrahlungsrechte (Bsp. Fussball, Eishockey, Leichtathletik, etc.) erhielte, die auch von echten Nutzern dieses Medienmülls, die durch den Konsum dieses faktenbefreiten Nonsense (oder schlicht zur Kultivierung der Panem-et-Circenses-Zirkusspiele) sich weiter enddegenieren und totalverblöden lassen wollen, damit sie auch ja schön weiterhin ein braves, obrigkeitshöriges und systemgläubiges Biozombielein sein können in dieser ach so schönen, helvetischen neuen Weltunorndung.
Weitere Informationen zum Billag-Irrsinn sind dem aufgezeichneten Vortrag von Olivier Kessler anlässlich der 11. AZK-Konferenz zu entnehmen, oder als Text auch direkt bei http://www.nobillag.ch/index.php/de-DE/ zu finden.
Ps. Ich selber Stimme überall nein oder enthalte mich. En Detail:
Bund 1: Nein
Bund 2: Nein
Bund 3: Enthaltung
Bund 4: Nein
Kanton Zureich: Enthaltung
Gemeinde Zureich 1: Enthaltung
Gemeinde Zureich 2: Nein/Nein
Gemeinde Zureich 3: Nein
Gemeinde Zureich 4: Nein
Letzte Volksabstimmungen (inkl. Resultate):
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 – Abstimmungsparolen
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 22. September 2013 – Abstimmungsparolen
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2013 – Abstimmungsparolen
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 – Abstimmungsparolen
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 2014
- Eidgenössische Volksabstimmung vom 30. November 2014 – Hauptfokus Ecopop
Nachtrag vom 15. Juni 2015
Die Resultate sind keine wirkliche Überraschung für mich (siehe Titel 😉 ). Sowohl die PID-Vorlage als auch die RTVG-Revision wurden angenommen. Äusserst interessant ist aber das Resultat bei der RTVG-Vorlage, denn die Möglichkeit von staatlichem Betrug besteht definitiv, angesichts des knappsten Abstimmungs-Resultats bei Bundesvorlagen aller Zeiten!
Die Resultate en Detail:
Bundesbeschluss vom 12.12.2014 über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (PID-Vorlage):
Ja-Stimmen: 1`377`265 (61.9%)
Nein-Stimmen: 846`986 (38.1%)
Stimmbeteiligung: 42.3%
Änderung vom 26.09.2014 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG):
Ja-Stimmen: 1’128’369 (50.1% – aufgerundet!)
Nein-Stimmen: 1’124’673 (49.9% – abgerundet!)
Stimmbeteiligung: 2’253’042 (42.8%)
Quellen und Resultate aller Bundesvorlagen:
https://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20150614/index.html
Nachtrag vom 15. September 2015
No-Billag-Initiative braucht dringend weitere Unterschriften (klick das Bild)!
… schön, dass ihr noch gefragt werdet. Aber ich vermute, dass ihr mittlerweile eh nur gefragt werdet, wenn das gewünschte Ergebnis damit erzielt wird. Jedenfalls habe ich noch von keiner wirklich wichtigen Abstimmung in und aus der Schweiz gehört, die auch nur im Ansatz etwas in Frage stellen würde. Tja, KDSM halt: Kapitalistische Diktatur Schweizer Modell. LOL.
WARUM wird eigentlich Artikel 119 von dir als „teuflisch“ beschrieben? Was ist daran teuflisch, dass dieser Artikel ein grundsätzliches Verbot all dieses Pfuschs in den natürlichen Lauf des Lebens verfassungsrechtlich verankert hat?
Wortlaut des Verfassungsartikels 119
Volk und Stände haben den Verfassungsartikel 119 am 17. Mai 1992 mit grosser Mehrheit angenommen: 73.8% JA, 26.2% NEIN.
Wortlaut
Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt.
Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit menschlichem Keim- und Erbgut. Er sorgt dabei für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie und beachtet insbesondere folgende Grundsätze:
a. Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen und Embryonen sind unzulässig.
b. Nichtmenschliches Keim- und Erbgut darf nicht in menschliches Keimgut eingebracht oder mit ihm verschmolzen werden.
c. Die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung dürfen nur angewendet werden, wenn die Unfruchtbarkeit oder die Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit nicht anders behoben werden kann, nicht aber um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben; die Befruchtung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau ist nur unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen erlaubt; es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können.
d. Die Embryonenspende und alle Arten von Leihmutterschaft sind unzulässig.
e. Mit menschlichem Keimgut und mit Erzeugnissen aus Embryonen darf kein Handel getrieben werden.
f. Das Erbgut einer Person darf nur untersucht, registriert oder offenbart werden, wenn die betroffene Person zustimmt oder das Gesetz es vorschreibt.
g. Jede Person hat Zugang zu den Daten über ihre Abstammung.
Ich denke vor allem a., b. und e. können nun wirklich nicht als teuflisch bezeichnet werden. Dass auch bei euch in der Schweiz, wie wohl mittlerweile in allen Labors dieser Welt dagegen verstoßen wird, macht doch das Gesetz, das solche Praktiken verbietet nicht schlecht, oder?
Was macht eigentlich der Schweizer mit den Erzeugnissen aus Embryonen, wenn damit kein Handel getrieben werden darf? Werden diese ERzeugnisse bei euch verschenkt?
Selbstverständlich hast du vollkommen Recht, wenn du die Änderung in c. ablehnst — denn was ist schon „erforderlich“. Natürlich will man damit mehr Eizellen außerhalb befruchten, als einer Frau überhaupt eingepflanzt werden können, also gängige Praxis jetzt rechtlich absichern.
Ich wundere mich sowieso über diese c. bei euch, da doch a. und b. allgemein c. verbietet, bzw. undurchführbar machet, denn c. kann ja nur erfolgen, wenn gegen a. oder/und b. verstoßen wird.
Naja, so ist es halt mit dem „Recht“, dieser sonderbaren Philosophie.
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@ Duade
Ist das nicht auch bei dir neu, dass „rebloggen“ nicht mehr erscheint?
Nun, dankbar für deine Studien reblogge ich, halt von Hand.
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@Löding
„schön, dass ihr noch gefragt werdet.“
Das gehört zur Show dieses Irrenzirkus…
Die Satanenkabale hier macht eh was sie will… aber wieso beschränk ich das noch auf ‚hier‘?
„Jedenfalls habe ich noch von keiner wirklich wichtigen Abstimmung in und aus der Schweiz gehört, die auch nur im Ansatz etwas in Frage stellen würde. “
Gibt’s mehrere. Bsp. Zweitwohnungsinitiative oder das SVP-Ding, siehe hier https://dudeweblog.wordpress.com/2014/01/21/eidgenossische-volksabstimmung-vom-9-februar-2014-abstimmungsparolen/ (Bund 3), und noch weitere, wo die Propaganda nicht gefunzt hat. Aber das ist egal, denn wenn etwas nicht nach Gusto verläuft, wird es einfach hingezogen, verwässert und durchweicht, sodass letztlich der Irrenzirkus doch einfach schön so laufen kann, wie von der Satanenkabale gewünscht.
Bzgl. menschenverachtendem SVP-Ding könnte ich, nein gestimmt habend, natürlich zufrieden sein, dass der Volkswille ignoriert wird, aber das bin ich eben nicht, genau weil es ein weiterer Beweis ist, dass der ganze Abstimmungszirkus nur ein dumme inszenierte Theatershow zur Volksbesänftigung darstellt.
Der Schein der Freiheit bleibt gewahrt, während jedwede Freiheit und Selbstbestimmtheit vernichtet wird. Und das Stimmvieh merkt es oftmals noch nicht mal.. was mich aber nicht mehr wundert…
KDSM ist gut. SDSM wäre noch viel trefflicher…
Warum teuflisch`? Zwei Gründe:
1. wäre dieser Artikel gar nicht nötig, wenn Art. 7 ernst genommen würde, wäre nämlich der Laborscheiss schon von Grund auf verboten.
2. es ist ein weiterer BV-Art., bei dem die Juncker-Strategie (Schritt für Schritt -> https://dudeweblog.wordpress.com/2013/04/12/vom-staat-als-verbindendes-regulativ/ ) umgesetzt wird, wie man jetzt ja bestens sieht.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Käse vom Stimmvieh angenommen werden…
Ziffer 1 allein wäre ja noch ok für die Verfassung, aber ab Ziffer 2 geht’s ja schon los mit den Ausnahmespielchen.
Besserer Wortlaut von Ziffer 2 wäre z.B.: Der Bund verfolgt und bestraft alle, die den Art 7 unterwandern wollen mit der ganzen Härte des Gesetzes (o.ä.), wobei man da auch Ziffer 2 bei Art. 7 draus machen könnten, dann genügte beim 119er nämlich Ziffer 1.
„Was macht eigentlich der Schweizer mit den Erzeugnissen aus Embryonen, wenn damit kein Handel getrieben werden darf?“
Vermutlilch werden die OTC gehandelt. Die Satanenkabale frisst ja gerne exquisiten Mutterkuchen, da nehmen sie sicher gern auch mal nen Embryo zur Abwechslung…
„Ich wundere mich sowieso über diese c. bei euch, da doch a. und b. allgemein c. verbietet, bzw. undurchführbar machet, denn c. kann ja nur erfolgen, wenn gegen a. oder/und b. verstoßen wird. “
Dafür liebe ich Dich, obwohl Du teils ein Obergranatenerzarschloch bist, denn Du gehörst, wie hier neuerlich bewiesen, zu jenen selten gewordenen Ausnahmen, die noch Denken können! Respekt!
@Ram
„dass “rebloggen” nicht mehr erscheint?“
Sollte schon, aber der Reblog-Text wird nicht mehr angezeigt, im Reblog. Kommt dann aber bei Publikation doch. Ich reblogge ja eigentlich nur in äussersten Ausnahmen mal (seit bestehen von DWB glaub 2 oder 3 mal), mir ist es aber hier aufgefallen: https://dudeweblog.wordpress.com/2015/01/14/massenzynismus-das-fraternisierende-bildungsgesindel/
Ps. Mir gefällt aber Deine Variante wesentlich besser, wie ein Standard-Reblog. Danke.
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„Dafür liebe ich Dich, obwohl Du teils ein Obergranatenerzarschloch bist, denn Du gehörst, wie hier neuerlich bewiesen, zu jenen selten gewordenen Ausnahmen, die noch Denken können! Respekt!“
Ich übe. Außerdem denke ich ja noch nicht sehr lange und auch noch nicht sehr oft.
Ich denke, dass es für mich wichtig ist, Menschen – vor allem im anonymen Netz – zu provozieren, denn ich kenne ja die Leute nicht, mit denen ich da anonym kommuniziere und welche Absichten und Intentionen hinter ganz „gewöhnlich“ erscheinenden Beiträgen stecken können. Außerdem kann ich nur so feststellen, ob ich mit Menschen kommuniziere, die bereits auch mit dem Denken begonnen haben oder doch nur nachschnacken, was andere ihnen vorgekaut haben. Außerdem ist meine „Erfahrung“, dass die meisten ausgesprochene Feiglinge sind und überhaupt nicht wissen, was sie wirklich wollen und sich billigen Trost verschaffen oder nur ein Gefühl des Bestätigens abholen wollen und nicht wirklich in ein tieferes Wissen einsteigen wollen, weshalb es dann zu typischen Unterhaltungen mit entsprechenden Einschläferungstendenzen kommt, was ich als vom System gewollt ansehe, das uns nun einmal dumm und arm halten will.
Auf der eine Seite ist das Netz ja ein freie Angelegenheit, in der ein Mensch, dass was er wirklich denkt, mitteilen kann, ohne dass er dadurch Gefahr läuft, gleich fürchten zu müssen, auf dem Scheiterhaufen zu enden; auf der anderen Seite ist das Netz natürlich ein gigantisches Mittel alle Skalven auf eine Einheitsmeinung über die Welt zu eichen und eine noch größere Gleichschaltung unter den vom Lohn abhängigen Sklaven zu erreichen oder es eben als klassisches Mittel des Divide et Imperare zu verwenden.
… ich kenne eure Verfassung nicht, wenn es jedoch, wie du sagst bereits einen Artikel 7 gibt, der das, was in 119 verboten ist, sowieso schon zum Ausdruck bringt, ist 119 natürlich überflüssig und dient dann nur dazu, dass bestimmte Interessen ihren Willen rechtlich absichern wollen, obwohl es dem Geist der Verfassung widerspricht, was sie sich in den Kopf gesetzt haben.
Für mich war der 119 insofern von hohem Interesse, da er wohl aus dem Jahr 1992 ist und durch a. und b. quasi beweist, was in all den Jahren vorher bereits möglich war und praktiziert wurde: nämlich die Erschaffung transhumaner Lebewesen, die ja den Untergang der letzten überlebenden Art Mensch der Gattung homo bedeutet. Statt Endlösung der Juden-Frage, dann Endlösung der Homo-Frage, die ja durch die Matrix der christlichen Abendland-Religion sowieso vorgegeben ist.
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BV Art 7 ist vergleichbar mit AEM Art 1.
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Hat dies auf Muss MANN wissen rebloggt und kommentierte:
“Was macht eigentlich der Schweizer mit den Erzeugnissen aus Embryonen, wenn damit kein Handel getrieben werden darf?”
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Hat dies auf Aussiedlerbetreuung und Behinderten – Fragen rebloggt.
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Hier weiter -> http://www.sackstark.info/?p=35362
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