Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

Am morgigen Sonntag ist es schon wieder so weit. Die nächste Abstimmung steht an – schon wieder. Alle mündigen Schweizer Bürger sind/waren aufgerufen, ihre Stimme an der Urne abzugeben. Die Anzahl der Vorlagen ist üppig – man kommt bei solcher Frequenz von Urnengängen mit hohem Vorlagenpensum in zuweilen äusserst komplexen Themenbereichen beinah nicht mehr hinterher, um alles bis ins Detail zu prüfen.

Zur Abstimmung gelangen dieses mal auf Bundesebene vier Sachvorlagen: Bundesbeschluss über die “medizinische Grundversorgung” (als direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»), die Volksinitiative “Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen”, die Volksinitiative “Für den Schutz fairer Löhne” (Mindestlohn-Initiative) und das Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz).

Auf kantonaler Ebene (Zürich) stehen zwei Vorlagen zur Abstimmung: Die kantonale Volksinitiative „weniger Steuern für’s Gewerbe“ (Kirchensteuerinitiative), sowie die kantonale Volksinitiative “Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich”.

Die Vorlagen auf Bundesebene sind dieses mal insgesamt betrachtet ziemlich wichtig. Es sollte also von möglichst vielen abgestimmt werden, zumal die direkte Demokratie ein Privileg darstellt, das auch genutzt werden sollte.

Die Berichte im Abstimmungsbüchlein sind teilweise (insbesondere Bundesvorlage Nr. 1 & 4) an propagandistischer Tendenziösität kaum zu überbieten.

Schliesslich geht es bei Abstimmungsvorlagen nicht um irgendwelche seitenlang gepredigten und lobbyistisch geförderten Ansichten, Meinungen oder propagandistisch-tendenziöse Pamphlete von Seiten Bundesbehörden, Parteien oder Massenmedien, sondern ausschliesslich um das, was im Gesetz bzw. der Bundesverfassung steht bzw. stehen soll!

Nach dem Studium der Paragraphen, und damit zusammenhängender, Hintergrund-Recherchen, stehen hier nachfolgend die Dudeweblog-Empfehlungen mit Begründungen.

Aufgrund fehlender Zeit konnte die Publikation leider nicht früher raus gehen (siehe auch Anmerkung Pps. am Ende).


Bundesvorlagen: (grau)

  • 1. Bundesbeschluss über die “medizinische Grundversorgung” (als direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin») icon_arrow NEIN
    Klar, sehr wichtig, weil dieser Bundesbeschluss, auch wenn er auf Verfassungsebene sehr harmlos daherkommt – aufgrund der daran angehängten geplanten Gesetze – eine Mogelpackung ist, die es in sich hat.

Gesetzestext:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117a (neu)   Medizinische Grundversorgung

1  Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung.

2  Der Bund erlässt Vorschriften über:
a.   die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe;
b.   die angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin.

Quelle: BAG (Bundesamt für ‚Gesundheit‘)

Parolenbegründung:
Bekanntlich steckt der Teufel im Detail, so auch hier. Der Verfassungstext scheint auf den ersten Blick harmlos und sinnvoll. Sieht man sich allerdings die Details an, insbesondere die damit angestrebten Gesetzesänderungen (Medizinalberufegesetz, Gesundheitsberufegesetz, elektronisches Patientendossiergesetz & ein Qualitätsinstitut und ein HTA-Institut [Health Technology Assessment, Agentur und Gesetz zur Kosten-Nutzen-Abwägung]), wird ersichtlich, dass der Verfassungstext zur blossen Farce verkommt.

Wie bereits beim revidierten EPG, versucht das BAG unter Volksverräter Berset erneut – ganz im Sinne von WHO – zentralistische Wahnvorstellungen Realität werden zu lassen, denn diese Vorlage ist mehr oder weniger die gleiche Idiotie wie die sogenannte „Managed-Care-Vorlage“, welche das Volk vor ca. zwei Jahren deutlich mit 76% Nein-Stimmen abgeschmettert hat; bloss in anderen Worten.

In ihrem bei zeit-fragen.ch erschienenen Artikel „Keine Barfussmedizin für die hochentwickelte Schweiz“, dem das tiefgehende Studium des diesem Bundesbeschluss angegliederten Dossiers zugrunde liegt, klären Dr. Med. Susanne Lippmann-Rieder und Dr. Med. Viviane Kaiser deutlich über das hintergründige Ansinnen dieser Mogelpackung auf. Hier das Wichtigste daraus zitatweis hervorgehoben:

[…]
1.    Interprofessionalität statt Hausarzt­medizin
Die Hausarztpraxis soll ersetzt werden durch interprofessionelle Teams, die vorwiegend in Gesundheitszentren tätig sind.
[…]
Diese wahnwitzige Vorstellung [dass man seine berufliche Tätigkeit an die Funktion oder Rolle anpasst, die einem in der Gruppe zugeteilt wird oder die man dort übernimmt. – Vgl. Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG), 3. Juli 2013] muss zurückgewiesen werden. Für eine medizinische Tätigkeit ist einzig die fachliche Qualifikation entscheidend.
[…]
Festzuhalten ist: Eine ärztliche Abklärung, Diagnosestellung, Behandlung und Betreuung gehört nur in die Hand von universitär sorgfältig aus- und weitergebildeten Ärzten und hat sich nicht an den «Ansprüchen anderer Berufsgruppen», sondern einzig am Wohl des Patienten zu orientieren.
[…]
2.    Der Zugang zum Arzt soll erschwert werden
[…]
Die Ärzte sollen die umfassende Verantwortung für den Patienten aufgeben und wichtige Bereiche der Medizin an Gesundheitsberufe abgeben, die dafür fachlich nicht qualifiziert sind:
[…]
Die gute Arzt-Patienten-Beziehung hat einen wesentlichen Anteil an jedem Heilungsprozess und kann nicht ersetzt werden.

3.    «Advanced Practice Nurses» (APN) sollen Hausärzte ersetzen
[…]
–    «Die Pflegeexpertin und der Pflegeexperte APN veranlasst bei Patientinnen und Patienten, die sich in einer stabilen Phase befinden, diagnostische Tests, interpretiert diese, nimmt die Anpassung der Medikation vor und leitet weitere erforderliche Therapien ein.
[…]
Im Gegensatz zu den Vorspiegelungen von Bundesrat Berset, die Hausarztmedizin solle gestärkt werden, soll also unter anderem bei ärztlichen Notfällen, Erstkontakten mit Patienten, Verordnung von Medikamenten, Beantworten von Fachfragen, Entwicklung klinischer Leitlinien usw. die Behandlung nicht mehr durch einen ausgebildeten Facharzt für Hausarztmedizin erfolgen.
[…]
«Transparenz» wird geschaffen, indem die vernetzten Leistungserbringer alle Zugang zum elektronischen Patientendossier haben. Ein Daten-Gau in einem Gesundheitswesen, indem ohnehin schon das Arztgeheimnis von allen Seiten durchlöchert wird! In Deutschland entsteht bereits massiver Widerstand gegen die Einführung der elektronischen Patientenkarte. [vgl. http://www.stoppt-die-e-card.de/]
[…]
Statt dem Besuch beim Hausarzt sollen Gesundheitsdaten elektronisch an ein Zentrum übermittelt werden, wo Anweisungen telefonisch oder per Mail gegeben werden. Die verantwortliche Pflegeperson behandelt nach standardisierten Behandlungsrichtlinien («guidelines»), da sie ja für eine umfassende Diagnose und Therapie nicht ausgebildet ist.
[…]

Dieser Bundesbeschluss ist angesichts der damit geplanten Gesetzesänderungen bzw. -neuerungen entschieden abzulehnen.


  • 2. Volksinitiative “Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen” icon_arrow Enthaltung / keine Parole
    Da mir schlicht die Zeit für’s intensive Studium der Vorlage fehlte, gibt es hiezu keine Parole. Ich Selbst enthalte mich der Stimme, auch wenn ich eher zu einem Nein tendierte, zumal mit dem überarbeiteten Strafgesetzbuch – vom Parlament Ende letzten Jahres beschlossen – dieses Thema ohnehin schon geregelt ist, wobei diese StGB-Überarbeitung noch viel weiter geht, und daher bei freiheitlich und selbstbestimmt gesinnten Bürgern alle Alarmglocken zum sirren bringen sollte.

Wortlaut der Volksinitiative:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 123c (neu) Massnahme nach Sexualdelikten an Kindern oder an zum Widerstand unfähigen oder urteilsunfähigen Personen

Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, verlieren endgültig das Recht, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei


  • 3. Volksinitiative “Für den Schutz fairer Löhne” (Mindestlohn-Initiative) icon_arrow JA
    Klar, wichtig. Da diese Initiative schweizweit allgemeingültige Mindestlöhne vorsieht, ist sie klar anzunehmen.

Auch diese Vorlage betrifft im Detail eine Änderung/Erweiterung der Bundesverfassung.

Wortlaut der Volksinitiative:

Art. 110a Schutz der Löhne (neu)

1Bund und Kantone treffen Massnahmen zum Schutz der Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

2Sie fördern zu diesem Zweck insbesondere die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung.

3Der Bund legt einen gesetzlichen Mindestlohn fest. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zwingende Lohnuntergrenze. Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.

4Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, mindestens aber im Ausmass des Rentenindexes der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

5Die Ausnahmeregelungen und die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes an die Lohn- und Preisentwicklung werden unter Mitwirkung der Sozialpartner erlassen.

6Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (Schutz der Löhne)

1Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet.

2Die Kantone bezeichnen die Behörde, die für den Vollzug des gesetzlichen Mindestlohnes verantwortlich ist.

3Der Bundesrat setzt Artikel 110a spätestens drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

4Falls innert dieser Frist kein Ausführungsgesetz in Kraft gesetzt wird, erlässt der Bundesrat unter Mitwirkung der Sozialpartner die nötigen Ausführungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei

Stossend sticht zwar der unter Ziffer 3 zu lesende Passus „Der Bund kann für besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen.“ in’s Auge, da diese sogenannt ‚besonderen Arbeitsverhältnisse‚ nicht definiert sind, und somit – zumindest theoretisch – jedes Arbeitsverhältnis als besonders klassifiziert werden könnte.

Mit einer Annahme der Initiative wird jedoch dem weiteren Auseinanderdriften der Schere zwischen arm und reich (in Schweizer Verhältnissen wohlgemerkt… 😉 ) von unten her Einhalt geboten, und somit die weitere Etablierung von Ausbeutungs- & Hungerlöhnen (ja, auch die Lebenshaltungskosten hier sind entsprechend der oben angesprochenen Verhältnisse – Jede/r, der/die schon in der Schweiz war, weiss das aus eigener Erfahrung.) verfassungsrechtlich verhindert. Ausserdem wird damit ein sinnloser Minimallohn-Regelungshaufen von unzähligen einzelnen, branchenspezifischen GAV’s (und die damit verbundenen z.T. fast endlosen Diskussionen) überflüssig gemacht. Es empfielt sich daher die Initiative anzunehmen.


  • 4. Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz) icon_arrow NEIN
    Klar, wichtig. Dieses Gesetz ist dringend abzulehnen, zumal es in einer Zeit der Kriegstreiberei unangebracht ist, für etliche Milliarden von Steuergeldern Rüstungskonzerne (ob schwedische, US-amerikanische oder schweizerische ist dabei irrelevant) zu sponsern.

Wortlaut des geplanten Bundesgesetzes:

Art. 1  Fonds
1 Zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird ein Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 (Gripen-Fonds) gebildet.
2 Der Gripen-Fonds ist rechtlich unselbstständig und führt eine eigene Rechnung.

Art. 2  Einlagen und Kreditverschiebung
1 Der Gripen-Fonds wird zulasten des Voranschlagskredits «Einlage in den Gripen-Fonds» (Rüstungsaufwand) geäufnet.
2 Mit den Beschlüssen über den Voranschlag und seine Nachträge kann der Bundesrat ermächtigt werden, den Kredit «Einlage in den Gripen-Fonds» zulasten folgender Kredite zu erhöhen (Kreditverschiebung):
a. Verteidigung:
1. Aufwandkredit «Rüstungsmaterial»,
2. Aufwandkredit «Ausrüstung und Erneuerungsbedarf (AEB)»,
3. Aufwandkredit  «Projektierung,  Erprobung  und  Beschaffungsvorbereitung (PEB)»;
b. Armasuisse  Immobilien:  Investitionskredit  «Sach-  und  immaterielle  Anlagen, Vorräte» (Globalbudget).
3 Zusätzlich kann der Kredit «Einlage in den Gripen-Fonds» mit den Beschlüssen über die Nachträge zum Voranschlag um die nicht budgetierten, zusätzlichen Einnahmen aus der Liquidation von Armeematerial und -immobilien erhöht werden.

Art. 3  Verwaltung und Entnahmen
1 Die Verwaltung des Gripen-Fonds obliegt dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).
2 Das VBS ist ermächtigt, Zahlungen zulasten des Gripen-Fonds zu leisten.

Art. 4  Fondsrechnung, Verschuldung und Verzinsung
1 Die Mittel des Gripen-Fonds werden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung angelegt. Sie werden in der Jahresrechnung des Bundes unter dem Eigenkapital bilanziert.
2 Der Gripen-Fonds darf sich nicht verschulden.
3 Seine Mittel werden nicht verzinst.
4 Die Rechnung des Gripen-Fonds wird jährlich durch die Eidgenössische Finanzkontrolle geprüft.

Art. 5  Berichterstattung
Über die Einlagen und Entnahmen sowie über den Stand des Fondsvermögens wird im Anhang zur Jahresrechnung des Bundes detailliert berichtet.

Art. 6  Auflösung
Der Gripen-Fonds wird aufgelöst, sobald die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen abgeschlossen ist. Restmittel werden in der Erfolgsrechnung des Bundes als Ertrag ausgewiesen.

Art. 7  Referendum, Inkrafttreten und Geltungsdauer
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
3 Das Gesetz gilt bis zur Auflösung des Gripen-Fonds, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei

Ein Kampfjet dient einem einzigen Zweck: Kriegstreibereien (ob Angriff oder Verteidigung spielt keine Rolle). Oder wozu sollte ein Kampfjet sonst verwendet werden? Kindererziehung? Altenbetreuung? Abenteuertourismus? Wer weiter gerne Kriegstreibereien sehen (oder evtl. auch mal erleben) will, der soll das Gesetz annehmen. All jenen, denen der gesunde Menschenverstand noch geblieben ist und die sich Frieden wünschen, wird klar sein, dass es völlig unnötig ist, Milliarden von Steuergeldern in die Kriegstreiber-Industrie zu pumpen. Ausserdem sind Kampfjets für die Schweiz ohnehin eine reine Wahnsinnsidiotie, denn es ist stark zu bezweifeln, dass uns Deutschland, Frankreich, Österreich oder Italien angreiffen werden, und wenn sie es täten (evtl. mal von Österreich und Liechtenstein abgesehen 😉 ), hätten wir wohl ohnehin keine Chance, auch wenn die Schweiz 500 Gripen fliegen lassen würde.

Im übrigen sprechen sich sogar Schweizer Armee-Offiziere und informierte Armee-Insider gegen diese irrsinnige Steuerverschwendung aus, wie folgendem Kurzbericht zu entnehmen ist:


Kantonale Vorlagen (Zürich) (blau)

Zunächst die wichtige Anmerkung, dass aufgrund einer Neugestaltung der allen stimmberechtigten Bürgern per Postweg zugeschickten Abstimmungszeitung der obige Wortlaut der Gesetzestexte nicht mehr dort zu finden ist, wo er eigentlich hingehört (und bisher auch richtigerweise dort platziert war), nämlich hinter dem seitenlangen, hohlen Geschwafel von Seiten Staatskanzlei bzw. Regierungsrat zu den einzelnen Vorlagen, sondern auf die hintersten Seiten verbannt wurde! Im Idealfall wäre dieser Gesetzestext sowieso an erster Stelle. Dass das wichtigste – das einzig wesentliche überhaupt! – im Zusammenhang mit Abstimmungsvorlagen nun einfach nach hinten geschoben wurde, mag für manche unerheblich erscheinen, doch fördert es m.E. den schon jetzt viel zu oft sichtbaren Fokus auf Institutions-Geschwafel und das daraus oft folgende unbedachte Abnicken noch weiter, anstatt dass er vermehrt auf das, was wirklich zählt (weil es bei Annahme zum gültigen Gesetz wird!), gerichtet würde.

  • 1. Volksinitiative „weniger Steuern für’s Gewerbe“ (Kirchensteuerinitiative) icon_arrow Enthaltung / keine Parole
    Die Forderung der Initiative schiesst leider weit über’s Ziel hinaus, auch wenn der Hintergrund der Idee grundsätzlich zu unterstützen wäre (siehe Begründung unten).

Die Vorlage im Detail (Gesetzestext):

Die Verfassung des Kantons Zürich wird wie folgt geändert:
Art. 130 Abs. 5 (neu)
Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.
Der bisherige Art. 130 Abs. 5 wird neu zu Art. 130 Abs. 6.

Quelle: Kanton Zürich Direktion der Justiz und des InnernAbstimmungszeitung (Seite 14)

Die Vorlage („Juristische Personen sind von der Kirchensteuer befreit.“) geht viel zu weit. Es hätte durchaus genügt, das bestehende Obligatorium der Bezahlung von Kirchensteuern für juristische Personen zu kippen („Juristische Personen sind nicht zu obligatorischen Kirchensteuern verpflichtet“ o.ä.), und die gesetzliche Grundlage schlicht an jene der natürlichen Personen (Mitglieder der Kirchen zahlen diese Steuer automatisch, es hat aber jede/r die Möglichkeit diese Mitgliedschaft aufzukünden, womit auch die Kirchensteuer entfällt) anzupassen. Eine komplette, allgemeine Befreiung ist völlig überrissen. Wer als Firmeninhaber bzw. Geschäftsleitung Kirchensteuern bezahlen möchte – aus welchen Gründen auch immer -, sollte das auch fürderhin können, ohne hiezu den Weg über Schenkungen oder andere Zuwendungen (was mit zusätzlicher unnötiger Bürokratie einhergeht) gehen zu müssen.

Obwohl für mich bei dieser Vorlage angesichts des Hintergrunds ein Ja klar zu präferieren wäre, weil ein freiheitlich und selbstbestimmtes Individuum (im vorliegenden Fall auf die Entscheidungsträger juristischer Personen bezogen) von dem Obligatorium (faktisch: Zwang), eine Institution – erst recht eine, die im sogenannt getrennten Staatswesen von der Kirche (die so einigen Dreck am Stecken hat) sonst schon eine überaus fragwürdige, privilegierte Sonderstellung innehat – unterstützen zu müssen,  rein gar nichts halten kann, verzichte ich aufgrund der Überrissenheit der Gesetzesänderung ins andere Extrem auf die Stimmabgabe, und gebe hiezu auch keine Parole heraus.

  • 2. Volksinitiative “Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich” icon_arrow Nein
    Klar, jedoch eher nebensächlich. Unverhältnissmässige, und damit unnötige und hirnrissige Vorlage, die die Selbstbestimmung des mündigen Bürgers und von Firmen noch weiter einschränken will.

Die Vorlage im Detail (Gesetzestext):

Der Kanton Zürich revidiert seine Gesetzgebung, insbesondere das Gesundheitsgesetz so, dass die Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen sowie an Sportveranstaltungen im Kanton Zürich verboten wird.

Quelle: Kanton Zürich Direktion der Justiz und des InnernAbstimmungszeitung (Seite 15)

Gemäss Gesundheitsgesetz § 48 Abs. 2 & 3 ist Alkohol-Werbung bereits heute verboten, und geht vielen bereits jetzt viel zu weit. Unabhängig davon, dass von Panem et Circenses (also bspw. Eishockey, Tennis oder Fussball, etc. pp.) grundsätzlich nichts zu halten ist, genausowenig wie von Werbungen aller Art (ganz egal, ob es sich um MacDoof-Frass, Nestlé-Gift, Novartis-Krankmacher-Pillen, Schickimickimode, Softdrinks voller raffiniertem, süchtigmachendem Zucker und chemischen Geschmacksstoffen, etc. oder Zigaretten, Bier, Wein und Schnaps auf Plakaten, in Zeitungen, im TV, an Anlässen/Ständen aller Art, etc. handelt), ist dieses Volksbegehren von Seiten Gutmenschen jenseits aller Verhältnismässigkeit, und also vollkommen schwachsinnig, um nicht sagen zu müssen hirnrissig. Es ist 1. extrem einseitig und schränkt 2. die freie Selbstbestimmung des mündigen Bürgers noch weiter (als hätten wir nicht schon jetzt viel zu viele Entmündigungen) ein, weshalb ein NEIN klar zu präferieren ist, obwohl man durchaus argumentieren könnte, dass durch eine Annahme das verbreitete Interesse an Brot und Spiele (Sportanlässe) – aufgrund fehlender Sponsorengelder und dadurch ausfallenden Anlässen – sinken könnte.


Die Gemeindevorlage (Stadt Zürich, grün) ist verhältnismässig irrelevant, und wird hier nur sehr grob behandelt.

Es geht um einen „Rahmenkredit von 50 Mio. SFr. zur Beschaffung und Installation von Schulraumpavillons“.

Dafür und Dawider halten sich in etwa die Waage und die Relevanz ist tief, weshalb Dudeweblog auf eine Parole verzichtet und ich selber mich der Stimme enthalte.

Dafür spricht z.B., dass der Bau echter Schulhäuser (im Vergleich zu provisorischen, modulartig zusammengesetzen Pavillons) wesentlich länger dauert und zudem ca. 20% teurer ist.

Dagegen spricht z.B., dass es nicht sinnvoll ist, wenn Schüler teilweise ihre ganze Schulzeit in provisorischen Pavillons verbringen müssen, die im Gegensatz zu echten Schulhäusern ganz klar ihre Nachteile haben.


Ps. Sachliche Pro/Contra-Argumente von euch sind natürlich wie immer willkommen. Die Resultate werden nach der Abstimmung im Artikel nachgetragen.

Pps. Abschliessende Anmerkung: Aufgrund von extremem Zeitmangel ist dieser Artikel leider erst jetzt fertig geworden, und für die Durchleuchtung der Details der 2. Bundesvorlage reichte die Zeit schlicht gar nicht mehr, zumal die Abstimmung morgen Abend ohnehin gelaufen ist, und die Publikation danach keinen grossen Sinn mehr ergeben hätte. Geplant war die Veröffentlichung eigentlich schon auf Mitte Woche.


Quellen:


Letzte Volksabstimmungen (inkl. Resultate):


Nachtrag vom 18.05.2014, 23:20

Ein rabenschwarzer Sonntag! Mal vom Gripen-NEIN und den Kantonalen abgesehen ein ziemliches Desaster…

Die Resultate

Bundesbeschluss vom 19.09.2013 über die medizinische Grundversorgung (Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»):

Ja: 2`478`470
Nein: 337`240
Ja-Anteil in %: 88%
Stimmbeteiligung: 53.9%

Volksinitiative vom 20.04.2011 «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen»

Ja: 1`818`658
Nein: 1`044`753
Ja-Anteil in %: 63.5%
Stimmbeteiligung: 54.9%

Volksinitiative vom 23.01.2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)»

Ja: 687`347
Nein: 2`208`728
Ja-Anteil in %: 23.7%
Stimmbeteiligung: 55.5%

Bundesgesetz vom 27.09.2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)

Ja: 1`344`734
Nein: 1`542`165
Ja-Anteil in %: 46.6%
Stimmbeteiligung: 55.3%

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/20140518/index.html

Kanton Zürich

Vorlagen
Ja-Anteil (%) Stimmbeteiligung (%) Ja Nein
Kirchensteuerinitiative 28.16 55.44 132356 337639
Keine Werbung für alkoholische Getränke auf Sportplätzen 37.83 55.71 179607 295188

Quelle: http://www.statistik.zh.ch/internet/justiz_inneres/statistik/de/wahlen_abstimmungen/abstimmungen_2014/abstimmungen_051814/resultate.html#a-content

Stadt Zureich:

1. Rahmenkredit von 50 Millionen Franken zur Beschaffung und Installation von Schulraumpavillons

Ja: 81’362
Nein: 24’890
Ja-Anteil in %: 76.6%
Stimmbeteiligung: 49.4%

Quelle: https://www.stadt-zuerich.ch/portal/de/index/politik_u_recht/abstimmungen_u_wahlen/naechste_termine/140518/resultate.html?path=sg_resultate_vorlage1001&context=standalone

3 Kommentare

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3 Antworten zu “Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 2014

  1. thomram

    Dude,
    ich gratuliere zu deinen gut überlegten Voten. Man kann in guten Treuen anderer Meinung sein (was (noch) etwas dummen Menschen nicht einleuchten mag).
    Ich habe vor 2 Wochen bereits abgestimmt. Bei 2 Vorlagen weiss ich nicht mehr, wie ich gestimmt habe, weil es je nach Betrachtungsweise auf ein ja oder ein auf nein herauskommt, und weil ich vergessen habe, welche Betrachtungsweise mir im Moment des Schreibens grad im Vordergrund war.

    Aus meiner Sicht ein Detail.
    Schulpavillon.
    So was von nebensächlich.
    Menschen können in der Wüste Sahara oder in einem Iglu fasziniert lernen, wenn sie denn lernen wollen und wenn denn der Lehrer engagiert ist.

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